DB Online Ticket -Bei der Kontrolle in der Bahn keine Kreditkarte dabei

Für mein Kurztrip nach Essen hatte ich ein Online Ticket bei der DB gekauft. Ich übersah, dass man bei der Bestellung in einem Auswahlfeld
„ID-Karte“ angeben muss. Erst dann könnte man mit dem Personalausweis“ reisen. Also stand auf dem Ticket nun unter ID: „VISA“.

 

Als ich bei der Kontrolle in der Bahn keine Kreditkarte vorweisen konnte, wurde das Online-Ticket (trotz Personalausweis) für ungültig erklärt. Ich erhielt 2x eine Fahrpreisnacherhebung.

 

1. Mitarbeiter vom Reisezentrum DB Hannover: „ignorieren sie die Fahrpreisnacherhebung einfach“ -„Ich soll ignorieren 190 € drauf zu zahlen?“
„Das habe ich nicht gesagt! -Warten sie es einfach ab, sie bekommen Post aus Baden-Baden. Wir können hier nichts für sie tun!“

 

2. DB Service Point: „Gehen sie zum Reisezentrum um dies zu klären“. -„Dort war ich eben gerade.“
„Ach so… naja dann… Wenn die nicht helfen konnten, dann versuchen sie es Online.“

 

3. Noch mal beim Reisezentrum: „Ich möchte nachweisen, dass ich ein gültiges Ticket besaß“ – Mitarbeiterin: „Nein, das geht nicht.“
Ich: „Hier auf der Fahrpreisnacherhebung steht aber: wenden sie sich an ein DB Reisezentrum ?!“
Mitarbeiterin: „Nöö, dafür ist die Fahrpreisnacherhebungsstelle zuständig“

 

DB Online Ticket -Bei der Kontrolle in der Bahn keine Kreditkarte dabei

OnlineTicket und vergessene Kreditkarte – Was nun?
Fahrpreisnacherhebung – Einspruch einlegen?
Das steht im §12 der Eisenbahn Verkehrsordnung EVO

„Der erhöhte Fahrpreis ermässigt sich, wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist bei einem DB Reisezentrum nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte waren.“

Die Lösung war:

Der Fahrgast hatte sich zwar „einen gültigen Fahrausweis beschafft, konnte ihn jedoch bei der Prüfung der Fahrausweise nicht vorzeigen“ (§ 12(1)b EVO (DE)) <http://bundesrecht.juris.de/evo/__12.html>

Da die Mitarbeiter im Reisezentrum offenbar von der DB die Anweisung haben diese Klausel zu ignorieren, bleibt einen nur schriftlich (innerhalb der Frist) nachzuweisen, dass man ein gültigen Fahrschein hatte.

Läuft die Frist ab, bekommt man Post von der Deutschen Bahn (verriet mir indirekt die Mitarbeiterin von der Tel.: 01805 / 04000279)

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Simon Strach

Hallo Unbekannt,

mir ist vor zwei Wochen das genau Gleiche passiert. Können wir uns darüber direkt austauschen?

Simon Strach,
Köln
0221-971 2035
simon.strach@t-online.de

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