Zeitarbeitsfirmen sind Verbrecher

Leiharbeiter

In den letzten Monaten wurden mir vom Schrottcenter vier verfassungswidrige Sanktionen aufgrund „Zwangsbewerbungen“ verhängt.

Sämtlichst  vom Sozialgerichtlich einkassiert.  Insbesondere die aufgrund eines Telefon-Interviews bei der DIS AG
Wieder einmal musste die „Agentur für Arbeit“ meine mir einbehaltene Grundsicherung auszahlen. 

Insgesamt habe ich in den letzten Jahren fünf mal gegen die ominöse „Agentur“ Recht bekommen.
Noch nie hatte ich mit meinen Einwänden Unrecht. Also, wo bleibt meine Entschädigung? Kann ich als Bürger eine Behörde sanktionieren?

Laut meiner Anwältin versuchen nur 8% der sanktionierten Leistungsberechtigten Ihre Rechte wahr zu nehmenl Für die Arbeitslosenindustrie ist dies wahrlich ein lohnendes Geschäft. Für die Betroffenden lohnt es sich meistens zu widersprechen, einen Fachanwalt aufzusuchen oder vor Gericht zu ziehen. Wegen „Zeitarbeit“ vor Gericht:

 

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Update:  Verfahren natürlich vollumfänglich gewonnen!  Hier nach zu lesen.

Vorstellungsgespräch Firma Busse Personal Service GmbH. Ein Personaldienstleister in Wunstorf.

Unfreundliche Frau lässt mich Platz nehmen und drückt mir einen Fragebogen in die Hand. Ich gebe Ihr meinen, sie verschwindet. *Tumult Im Büro-Hinterzimmer.* Der Fragebogen wird zum Schrottcenter gefaxt.

5 Minuten später: Wieso haben sie den Bewerberbogen nicht vollständig ausgefüllt?
Ich: Er ist ausgefüllt. Meine Angaben die ich machen möchte, stehen auch im Lebenslauf. (Gedanke: Bin ich hier zum Vorstellungsgespräch oder um alle möglichen Daten abzugeben?!)

-Ok dann möchte ich Sie bitten zu gehen.

Bitte schriftlich bestätigen das ich hier war, damit ich die von Ihnen nicht übernommen Fahrtkosten wo anders geltend machen.

-Nein. Abgelehnt!

Weil ich den Fragebogen nicht vollständig ausfüllte?

-Dafür is mir meine Zeit zu schade. Ich diskutiere nicht mit ihnen. Verlassen Sie meine Firma!

Wieso denn? Ich bin hier heute zum Gespräch eingeladen. Sie können mich doch nicht zum Vorstellungsgespräch einladen und gleich wieder weg schicken weil ich nicht alles ausfülle. Holen Sie doch die Polizei?

-Sie verlässt Wortlos den Raum
Hörbares Telefonat mit der Agentur für Arbeit. Er fülle den Bogen nicht aus und besteht auf Bestätigung das er hier war.

-Oh, die sagen wir sollen ihm die Bestätigung geben.
Ich bekomme ein Schreiben das ich 5 Min. da war und ein Gespräch nicht statt fand. Fahrtkosten werden nicht übernommen.

Und jetzt kommt´s: Statt eine Sanktion zu verhängen schreibt mich mein SB trotz Datenschutzhinweis zu meiner Bewerbung an, es gefälligst in Zukunft zu unterlassen Fragen an potentielle Arbeitgeber zu stellen.

Aus Datenschutzrechtlichen Gründen erklärte ich mich mit einer Speicherung oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten nicht einverstanden und beantrage bei Nichtberücksichtigung für die angebotene Stelle die Löschung und schriftliche Löschungsbestätigung entsprechend der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Mit einer Aufnahme in einen Bewerberpool erkläre ich mich nicht einverstanden.
Die speichernde bzw. verantwortliche Stelle, also der potentielle Arbeitgeber, hat dafür zu sorgen, dass die Anforderungen des § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt werden. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind
• zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger unbefugt, gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche
Stellen eine Übermittlung personenbezogner Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle nach Nr. 4 der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG)
• zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle nach Nr. 5 der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG)
• zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle nach Nr. 3 der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG).

Die Verantwortung für die Online-Bewerbung trägt der Arbeitgeber, der Bewerberdaten immer vertraulich zu behandeln hat.

Ein außerhalb stehender Dritter, wie hier der Personalvermittler, kann nur mit Zustimmung Daten erheben und verwerten. ($4 BDSG)
Auf welcher Rechtsgrundlage schickt man mir also den unausgefüllten Fragebogen zurück?

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