Das übliche:
„Bitte kommen Sie am … um … Uhr.
Bitte legen sie zu dem Termin Ihre Eigenbemühungen vor.
[…]
Dies ist eine Einladung nach $309 Abs. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit $144 SGB III.
Wenn sie ohne wichtigen Grund dieser Aufforderung nicht nachkommen, tritt eine Sperrzeit ein. „
Dann, vor Ort:
Ich: „Sie möchten wissen, wo ich mich überall beworben habe ?“
Sie: „Ja, das würde ich gerne mal sehen“
Ich lege fast 30 Bewerbungen vor.
Sie blätterte kurz die ersten 4 Seiten durch, und gibt mir -alles- ungelesen zurück.
Dann wurde unterstellt ich hätte das Praktikum „abgebrochen“. Sie notierte sich den genauen Tag und fragte mich, ob ich den Fragenbogen
„Zuweisung in eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach $46 Abs. 1 S.1 Nr.2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)“ mitgebracht hätte. (So als ob Sie mir das selbstgesuchte Praktikum, zugewiesen hätte) Da ich dies verneinte, druckte sie den Bogen erneut aus.
Die Frage welchen Interessen er diene, wurde nicht beantwortet. Ich fühlte mich ignoriert. Sie füllte ihn aus und legte ihn mir dann zum Unterschreiben vor.
Nein Danke, das unterschreibe ich nicht, da ich keinen Zweck darin sehe.
Fr. SB *mit erstaunten Blick*: „Herr Nitschke, ist alles in Ordnung mit Ihnen?“
„Wenn sie schon nicht bereit sind solche einfachen Unterlagen zu unterschreiben, frage ich mich ob sie überhaupt fähig sind, Arbeit anzunehmen weil auch bei ihrem zukünftigen Chef müssen sie einen Vertrag unterzeichen.“
Ich entgegne: „Natürlich! Vorerst muss ein Vertrag erst eingesehen werden um ihn zu verstehen. Dies ist mein gutes Recht.“
Dann stellte sie mir einen Vermittlungsgutschein aus und warnte schon gleich vorab: „Auch jetzt müssen sie wieder etwas unterschreiben.“
Fast wollte ich schon anfangen zu lachen, behielt mich aber unter Kontrolle.
Sie druckt weitere 7 Blätter aus. Darunter war eine weitere „Zuweisung in eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß $ 46 Abs. 1“.
Dann wurde mir erklärt welch tollen Sinn und Zweck eines Vermittlungsgutschein habe, um das Thema auf die „Euro-Schule Hannover“ zu lenken.
Diese würden „für mich“ als Dritte einspringen und mir Arbeit suchen. Das alles klang so in etwa, als würde Sie mir etwas neues verkaufen.
„…dort werden Arbeitssuchende qualifiziert. „
Prompt fragte ich, wie denn diese „Qualifizierung“ genau aussieht? Sie so: Da gibt es tolle „Office-Kurse“ oder den „Gabel-Staplerfahrerschein“ für Lagerarbeiter.
(Also wieder um eine weitere „Sinnlos-Massnahme“, die die Arbeitslosenzahlen Statistik schönt)
Es kam zu weitere Drohungen:
Wenn Sie nicht NICHT unterschreiben oder zustimmen, werde ich Ihnen ein „Anhörungsbogen“ zuschicken. Darin können sie dann genau erklären wieso sie dies ablehnen.
-Selbstverständlich ging ich dann zu dieser Maßnahme-
Ich: „Nitschke mein Name, ich melde mich hier zur Informationsveranstaltung…“
Fr. Seidel: „Dann unterschreiben Sie erst einmal… -Hier, dass sie anwesend sind.“
Ich: „Ich unterschreibe hier heute gar nichts.“
Fr. Seidel: „Dann müssen sie leider wieder gehen.“
Ich wies darauf hin, dass ich dieser Maßnahme zugewiesen worden bin. Sie lenkt damit ab, dass ich hier -und später auch weitere Formulare wie z.B. den Fahrkostenantrag- unterschreiben „müsse“.
Eine andere Frau lenkt ein: „Wenn Sie hier nichts unterschreiben, können wir Sie an dieser Massnahme nicht teilnehmen lassen.“
Ich fragte sie, wozu das denn gut seien solle, und bat Sie 3x ob Sie mir dies auch schriftlich geben könnte? Daraufhin wurde ich des Anmelderaumes verwiesen.
(Dort an der Tür standen die Namen Frau Seidel und Frau Giemsa, welche ich mir notierte)
Auf dem Flur vor mir plötzlich weitere -mir unbekannte- Personen, die mich mit pampigen, laut aufdränglichen Tönen, -vor allen anderen Leuten- offenbar weiter zu Drohen und Nötigen versuchten:
„Ich solle doch gefälligst diese Anwesendheitsliste unterschreiben.“ „Sie würden dies -sonst- der Agentur für Arbeit mitteilen.“
In der weiteren Diskussion, fragte mich jemand wo ich genau denn eigentlich ein Problem damit hätte? Mit meinem informationellen Selbstbestimmungs- sowie dem Vertragsrecht. Zudem wäre ich alt genug, zu entscheiden, wo ich wem etwas zustimme.
„Es gehört zu ihrer Mitwirkungsplicht, hier zu unterschreiben, damit wir nachweisen können, dass sie hier waren.“ Meiner Mitwirkungspflicht bin ich vollumfänglich nachgekommen, da ich anwesend bin und an der Maßnahme teilnehmen möchte. Immer wieder nur die selben hohlen Argument… Sie brauchen die Unterschrift, allein schon um dem Amt auszuweisen, das ich hier wäre.
So holte ich meinen Personalausweis hervor und fragte ob dies nicht Nachweis genug wäre ?
-Sie wollten ihn nicht und fragten mich stattdessen erneut nach meinen Namen, den sie sich notierten, um die Bundesagentur davon in Kenntnis zu setzen.
Danach sollte ich gefälligst endlich gehen!
Fazit:
Man bemüht sich und beginnt ein Praktikum. Dafür bekommt man dann Leistungen gesperrt.
Massnahmen sollte man abwehren und damit begründen, dass man fähig ist, sich selbst zu bewerben und sich um Stellen zu bemühen.
Ich wollte an der Maßnahme, -die mir zugewiesen wurde-, teilnehmen, durfte es aber nicht.
Wieso eine Bevollmächtigung an einer privaten Einrichtung abgeben, um die gesetzlich vorgeschriebene Beratung (Wozu Sachbearbeiterin unfähig sind) abzugeben?
Weder in der Agentur für Arbeit, noch im Jobcenter musste ich je für eine „Anwesenheit“ unterschreiben.

