Videoüberwachung im geschäftlichem Betrieb & am Arbeitsplatz / Überwachungswahn

 

Manches mal lohnt es sich, etwas gegen die ständig ausufernde Überwachung zu tun.

Kamera Überwachungswahn

Von: Manuel Nitschke  
Gesendet: Donnerstag, 9. September 2010 18:24 
An: Thomas  
Betreff: Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Hallo Thomas.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der neusten Entscheidung zur Frage unter welchen Umständen eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist, Stellung genommen. Danach gilt folgendes:

1. Grundsätzlich stellt eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz einen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte dar (Art. 2, Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, allgemeines Persönlichkeitsrecht).

2. Ein solcher Eingriff wäre weder durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen noch durch schützenswerte Interessen des Arbeitgebers, die im Rahmen einer Gesamtabwägung die Interessen der betroffenen Beschäftigten überwiegen würden, gerechtfertigt. Die Beschäftigten würden einem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt sein, weil sie stets damit rechnen müssten, gerade gefilmt zu werden.

3. Da Videoüberwachungen nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in öffentlich zugänglichen Räumen besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen, ist hier gem. § 4 d Abs. 5 BDSG regelmäßig eine Vorabkontrolle durch einen Datenschutzbeauftragten durchzuführen.

Ausserdem : (wichtig!)

Nach § 6 b Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen Betroffener; Die Überwachung ist nach § 6 b Abs. 2 BDSG erkennbar zu machen ! (Beispiel: Videoüberwachung im Kaufhaus)

4. Bei der räumlichen und zeitlichen Festlegung einer Videoüberwachung muss u. a. gewährleistet sein, dass Beschäftigte nur kurzfristig und vorübergehend beobachtet werden können,

z. B: durch schwenkbare Kameras oder der Möglichkeit, dass sich die Beschäftigten jederzeit der Überwachung entziehen können.

und sie – wie die übrigen Personenkreise auch – durch geeignete Maßnahmen auf den Umstand der Videoüberwachung hingewiesen werden. (Hinweisschilder etc.)

Wie du vielleicht weist, toleriere ich schon länger nicht, mich auf Schritt und Tritt bei der Arbeit (von z.B. Anja) begaffen zu lassen.

Auch mit dem Anliegen dass sich unsere Firma an geltenden Gesetzen hält, wende ich mich heute an dich; -mit der Bitte diesem Treiben ein Ende zu setzen.

 

Herzlich grüßt

■ Manuel Nitschke
■ IT-Techniker

Beschreibung: cid:image001.gif@01CB43A3.89FA3EC0
Haltenhoffstraße 50
30167 Hannover
Telefon (0511) 16 60 6 – 46
Fax (0511) 16 60 6 – 99
www.condat.com  

 

Nachdem ich diese E-Mail an meinem Chef übermittelte waren am nächsten Morgen sämtliche IP-Kameras in der Firma Offline.
Ein Kollege hat sich deswegen sogar persönlich bei mir bedankt!

Kamera Überwachungswahn


 

 

 

 

 

Von: Thomas
Gesendet: Donnerstag, 9. September 2010 18:26
An: Manuel Nitschke
Betreff: AW: Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Ok, dann bauen wir die Kamera halt so auf das du aus dem Blickfeld bist, können wir nächste Woche gerne machen.

Von: Manuel Nitschke

Vielen Dank für deine Antwort.

Ein umbauen der Kameras liest sich deinerseits ja einlenkend, bleibt jedoch die Frage wie du realisieren möchtest, das ich aus dem Blickfeld bin; -wo doch Anja ständig alle Kameras gleichzeitig beobachten tut ?!

Beachte bitte auch die Rechtlichen Grundlagen beim privaten oder geschäftlichen Betrieb von Videoüberwachungsanlagen in öffentlich zugänglichen Bereichen.

Eine Kennzeichnung ist hier IMMER Pflicht! (siehe Anhang)

Ausserdem wird vermutlich bald ein neuer Gesetzesentwurf verabschiedet: (wie auch heise.de berichtet)

…Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz: Damit soll laut Welt.de die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern künftig ausnahmslos verboten sein. In ersten Gesetzentwürfen de Maizières war der verdeckte Einsatz von Kameras noch unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen, demnach aber dann überhaupt nicht mehr -schreibt die Zeitung.


Klage gegen die #Videoüberwachung in Hannover hat Erfolg http://bit.ly/nDeVDn

Freiheit im öffentlichen Raum – Heimlich filmen geht nicht mehr http://bit.ly/pGigsx

Hallo Niedersachsen berichtet über Urteil zur Videoüberwachung in Hannover http://bit.ly/oumR0Z

Kamerakennzeichnungspflicht in Hannover:  Kaum sichtbar, aber immerhin ein Anfang. Und? Hat es weh getan, liebe Polizei?  http://twitpic.com/6ku60l

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Natürlich ist dies leider nur ein kleiner Sieg gegenüber INDECT -der geheimen Ausforschung von allen Europäern, denn bald haben wir eh einen krassen Überwachungstaat.
Dieses wurde neben ACTA ohne Demokratie und unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen und gilt es wie auch die Vorratsdatenspeicherung zu kippen.

siehe auch: Die Akte #CCC Dokumentation über den Chaos Computer Club http://bit.ly/cNhl71

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