Minderung Arbeitslosengeld II (Sanktionen)

Noch nicht völlständig:

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Sanktion 1. 30 % = 114,60 €)

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  • Die vakante Stelle war gar nicht vakant, sondern bereits besetzt, sodass dieses spezielle Bewerbergespräch also auch keines war, sondern ein *Pool-Fishing*-Gespräch.

  • Zudem handelte es sich beim Bewerbungsgespräch keineswegs um ein kurzes Telefonat.

  • Ebenfalls unwahr ist, dass ich alles mit „ja“ oder „nein“ beantwortet haben soll und somit dieses Gespräch schnell beendet gewesen wäre.

  • Die Arbeitsvermittlerin aus der Zeitarbeitsfirma befragte mich sehr intensiv zu meinen beruflichen Hintergrund und zu meinem Lebenslauf.

  • Nachdem sich im Laufe des freundlich und sachlich geführten Telefonates herausstellte, dass die Stelle – entgegen der Schilderungen von Frau Kaweczynski – in keiner Weise mehr „vakant“ war, sondern hier lediglich ein „Ausfragen“ stattfand, um ihren Bewerberpool zu füllen, habe ich bei der fragte verneint, diese Daten in den „Pool“ aufzunehmen.

  • Mit einer Aufnahme in einem Bewerberpool erklärte ich mich also nicht einverstanden.

-Dies gefiel der Vermittlerin nicht, und Ihre Stimmung kippte in Unmut. Sie wünschte mir noch einen schönen Tag und beendete das Gespräch.

  • Sollte man Strafanzeige gg. Mitarbeiter der ZAF stellen wegen über Nachrede? (schriftlicher Beweis ist ja vorhanden) und Verleumdung.

  • Ein versierter Anwalt sollte die DIS AG ganz schnell zur schriftlichen Rücknahme der Aussagen beim Amt bringen.

  • Auf welcher Rechtsgrundlage kann eigentlich meine SB mit der ZAF über mein „Verhalten“ und ohne meiner Zustimmung Daten austauschen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.Minderung meines Arbeitslosengelds II (60 % = 229,30 €)

Auch diese Sanktionen vollkommen rechtswidrig.  (Liegen gerade vor Gericht)

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