Anfang Januar 2013 rief ich bei meiner Krankenkasse an:
Ich so:
Meine Versichertenkarte ist abgelaufen und ich bräuchte da wohl mal eine neue…
Die Krankenkasse:
Moment mal! Haben wir Ihnen nicht eine Aufforderung zukommen lassen, uns ein Foto zukommen zu lassen?
Ich so:
Doch, aber ich möchte Ihnen keines zukommen lassen.
Die Krankenkasse:
Waas? Sie wollen uns kein Bild für die Gesundheitskarte (#eGK) schicken?
Ich so:
Es gibt keine „gesetzliche Mitwirkungspflicht“ die besagt, ihnen ein biometrisches Lichtbild zukommen lassen zu müssen.
Die Krankenkasse:
Es gibt Ärzte die verweigern Ihnen dann aber die Behandlung, das ist dann aber Ihr Problem!
Ich so:
Das werde ich dann ja mal sehen!
Die Krankenkasse:
Ok, dann werde ich sie hier jetzt als „Verweigerer“ vermerken.
Ich so: Ah… OK ? (WTF! Wollen sie mir jetzt drohen?)
Krankenkasse: grrmbl nagut… Dann schicke ich Ihnen eben die elektronische Gesundheitskarte ohne Bild !
Ich so:
Yay! Super! Vielen Dank und Tschüß.
Aber auch knapp 7 Wochen und X- Telefonaten später, besass ich immer noch keine „elektronische Gesundheitskarte“ von der BKK A.T.U. ;-(

Erst 3 Monate später, hielt ich diese (ohne „Passfoto“) in der Hand. Bis heute erhalte ich obige Droh-Briefe.
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Fazit:
Es wird Panik gestreut, um Kunden einzuschüchtern. So, als wäre der Versicherungsstatus von einem Lichtbild abhängig !
Mein Versicherungs- und Leistungsschutz seitens der Krankenkassse darf sich nicht dadurch einschränken, dass ich denen kein Foto zukommen lasse. Dazu gibt es kein vertraglicher Bestandteil. Solange volle Beiträge entrichtet werden, habe ich Anspruch auf vollen Versicherungsschutz.
Der eigentliche Witz ist ja der, dass das Foto in deren Datenbank digital gespeichert wird.
Das Foto auf der Karte erweckt den Anschein als würde es für nichts anderes zweckentfremdet. In Wirklichkeit wird damit einfach von der tatsächlichen Digitalisierung mit all ihren negativen Konsequenzen abgelenkt.
Der Terminus „Gesundheitskarte“ ist ein euphemisierender Ausdruck für hilfsbedürftige Kranke, dass Passfotos hingegen ein psychologisch zweckentfremdetes Stilmittel zur Missbrauchsfreigabe.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben von x.x.2013 baten Sie mich um Bereitstellung
eines Fotos für die eGK.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass ich mich aus weltanschaulichen
Gründen nicht fotografieren lassen will. Bitte erstellen Sie eine eGK
ohne Foto.
Mit freundlichen Grüßen
V.“
Ging bei mir so durch. Im Falle einer Ablehnung kann kostenlos vor
dem Sozialgericht geklagt werden. Wichtig hierfür: Niemand muss seine
Weltanschauung offenlegen.
Wenn die Karte dann mal da ist: Das Recht aus #Datenschutz und der #informationellen Selbstbestimmung wahrnehmen:
„Hiermit widerspreche ich der im Zuge der derzeit neu eingeführten eGk einhergehenden zentralen Speicherung all meiner persönlichen resp. personenbezogenen Daten. Sollte dieses bereits vollzogen werden oder sogar schon geschehen sein, so bitte ich um sofortige Löschung o.g. Datensätze.“