Noch nicht völlständig:
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Sanktion 1. 30 % = 114,60 €)





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Die vakante Stelle war gar nicht vakant, sondern bereits besetzt, sodass dieses spezielle Bewerbergespräch also auch keines war, sondern ein *Pool-Fishing*-Gespräch.
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Zudem handelte es sich beim Bewerbungsgespräch keineswegs um ein kurzes Telefonat.
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Ebenfalls unwahr ist, dass ich alles mit „ja“ oder „nein“ beantwortet haben soll und somit dieses Gespräch schnell beendet gewesen wäre.
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Die Arbeitsvermittlerin aus der Zeitarbeitsfirma befragte mich sehr intensiv zu meinen beruflichen Hintergrund und zu meinem Lebenslauf.
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Nachdem sich im Laufe des freundlich und sachlich geführten Telefonates herausstellte, dass die Stelle – entgegen der Schilderungen von Frau Kaweczynski – in keiner Weise mehr „vakant“ war, sondern hier lediglich ein „Ausfragen“ stattfand, um ihren Bewerberpool zu füllen, habe ich bei der fragte verneint, diese Daten in den „Pool“ aufzunehmen.
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Mit einer Aufnahme in einem Bewerberpool erklärte ich mich also nicht einverstanden.
-Dies gefiel der Vermittlerin nicht, und Ihre Stimmung kippte in Unmut. Sie wünschte mir noch einen schönen Tag und beendete das Gespräch.
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Sollte man Strafanzeige gg. Mitarbeiter der ZAF stellen wegen über Nachrede? (schriftlicher Beweis ist ja vorhanden) und Verleumdung.
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Ein versierter Anwalt sollte die DIS AG ganz schnell zur schriftlichen Rücknahme der Aussagen beim Amt bringen.
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Auf welcher Rechtsgrundlage kann eigentlich meine SB mit der ZAF über mein „Verhalten“ und ohne meiner Zustimmung Daten austauschen?
2.Minderung meines Arbeitslosengelds II (60 % = 229,30 €)
Auch diese Sanktionen vollkommen rechtswidrig. (Liegen gerade vor Gericht)