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Überschrift: Niemand hat die Absicht, vermeintliche Freiheit abzubauen!
Kriminelle, denen man so angeblich leichter auf die Schliche kommen kann.
Euer Schutz ist unserer Zwang.
Wer überwacht die Überwacher?
JA zu Grundrechten, NEIN zur Vorratsdatenspeicherung! Dazu rufen wir am Kröpcke den 11. Juli 2015 auf.
Komm auch du zwischen 13:00 – 18:00 Uhr zur Freiheit statt Angst Demonstration. vorliegenden Gesetzesentwurf entgegenzusetzen
Mit der VDS wird einmal mehr die Totalüberwachung aller Kommunikationswege eingeführt. Nicht nur die einfachen Bürger sind bereits heute von der Überwachung betroffen: Auch Abgeordnete sind betroffen, wie Thomas Jarzombek (CDU) über die Überwachung der Bundestags IT feststellt: „Wir können zu diesem Zeitpunkt nicht sicher sein, dass diese vertraulichen Daten vor Zugriffen geschützt sind.“ und „Wenn man sich vorstellt, dass wir einmal in weniger demokratischen Zeiten leben könnten, sind die Abgeordneten wie ein offenes Buch“ . Weiter führt Lars Klingbeil (SPD) an: „Ich frage mich: Wie ist das eigentlich vereinbar mit dem freien Mandat. Es müssen sich ja schließlich auch Bürger vertraulich an uns wenden können“. Bei der geplanten Einführung der VDS stellen sich die Probleme des Schutzes von erfassten Daten und eines zukünftigen Missbrauchspotenziales, sowie der vertraulichen Kommunikation mit Abgeordneten (Daten sollen bei der VDS zumindest mit erfasst werden) in noch größerem Umfang, da sie nicht auf die IT-Infrastruktur des Bundestages beschränkt sind.
Die VDS bezieht sich allerdings nicht nur auf Abgeordnete, sondern natürlich auf alle Einwohner. Berufsgeheimnisträger sollen von der Auswertung der Daten nicht betroffen sein. Ihre Daten werden aber gleichwohl gespeichert und liegen damit prinzipiell für spätere Zugriffe vor, da sich kein sinnvoller Ausschluss der Daten solcher Personen umsetzen lässt. Die Speichersysteme „wissen nicht“, dass es sich bei einem Verbindungspartner um einen Berufsgeheimnisträger handelt. Missbrauch ist hiermit Tür und Tor geöffnet, da davon auszugehen ist, dass vorliegende Daten auch genutzt werden. Zudem sind eben diese Berufsgeheimnisträger nicht scharf definiert. Der Begriff Journalist beispielsweise ist nicht geschützt. Quellenschutz kann deshalb nicht mehr gewährleistet werden, was einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit bedeutet. Für potentielle Presseinformanten wird die Hemmschwelle zur Informationsweitergabe erhöht.
Es entstehen lückenlose Bewegungsprofile aller Bürger die in irgendeiner Form elektronische Kommunikation nutzen, sowie deren kompletter sozialer Graph . Eindrucksvoll stellen dies die Daten der Abgeordneten Malte Spitz , Ton Siedsma und Balthasar Glättli dar.
Der als Kontrollmechanismus angedachte Richtervorbehalt ist ein Placebo. Zunächst bezieht er sich nicht auf die Bestandsdatenauskunft. Allein im Jahr 2014 gab es laut BNetzA 7 Mio Bestandsdatenabfragen von sog. Bedarfsträgern, die sich nicht nur aus Strafermittlungsbehörden zusammensetzen. Das bedeutet eine Bestandsdatenauskunft alle fünf Sekunden. Zudem zeigt die ebenfalls unter Richtervorbehalt stehende Funkzellenabfrage (FZA) sowie die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), dass Richter mit schieren Massen an Anfragen überfordert sind (6,5 Mio. Datensätze allein in Berlin zwi 2009 und 2012) . In der Rechtspraxis führt dies zum ungeprüften „Durchwinken“ derlei Anfragen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist zutreffend darauf hin, dass grausame Attentate, wie jüngst auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo in Paris geschehen, nur allzu willkommen sind, um tiefgreifende Grundrechtseingriffe zu legitimieren . Bitte lassen Sie sich hiervon nicht beeindrucken. Studien, die einen Sicherheitszuwachs durch VDS belegen, existieren nicht. Im Gegenteil hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und In-ternationales Strafrecht festgestellt, dass VDS de facto nicht zu mehr Aufklärung geführt hat . Auch die Argumentation, durch VDS könnten Terroranschläge verhindert werden, erweist sich – wie die Studie zeigt – bei Lichte betrachtet nicht als wahr. Insgesamt beruht das Sicherheitsargument empirisch betrachtet ausschließlich auf Spekulationen.
Ferner kann eine vollständige Datensicherheit nicht garantiert werden. Jedes computertechnische System ist – nicht nur theoretisch – angreifbar. Die Datensicherheit wird in die Verantwortung der (notwendigerweise profitorientiert arbeitenden) Internet-Provider gelegt, die für die Speicherung zuständig sind. Nicht nur das Abgreifen der Daten durch Unbefugte stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar. Auch die Manipulationsmöglichkeiten eröffnen Kriminellen die Möglichkeit, das „digitale Leben“ der Betroffenen zu verfälschen, die in einem möglichen (straf-)gerichtlichen Verfahren praktisch niemals eine erfolgte Manipulation und damit die Unrichtigkeit der Daten beweisen könnten.
Zuletzt überzeugt die Neuregelung auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen des BVerfG und des EuGH nicht. Dass die intendierte Regelung die richterlichen Erwägungen in wesentlichen Teilen außer Acht lässt, wurde in den vergangen Wochen schon häufig erwähnt, allen voran von der Bundesdatenschutzbeauftragten Voßhoff . Dies dürfte selbst der Bundesregierung bekannt sein und sei daher hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, im anstehenden Beratungs- und Abstimmungsverlauf die vorstehenden Punkte zu berücksichtigen und Ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen auf die Gefahren der VDS aufmerksam zu machen. Wir hoffen, dass Freifunker_innen auch in Zukunft ihr freiwilliges Engagement für die Allgemeinheit fortsetzen dürfen. Dafür bitten wir Sie um Mithilfe. Selbstverständlich stehen wir Ihnen und Ihrer Fraktion jederzeit für per-sönliche Gespräche sowie als Sachverständige zur Verfügung.
Die Speicherung von nutzerbezogenen Daten, wie sie durch den vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschrieben wird, ist nicht mit dem Betrieb freier Netze vereinbar. Sie ist technisch und wirtschaftlich für das nach dem „Mitmach-Prinzip“ aufgebaute Freifunk-Netzwerk nicht durchführbar und würde das seit Jahren bestehende ehrenamtliche Engagement der Freifunker_innen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vernichten. Kurzum: Die Wiedereinführung der VDS in der intendierten Form würde das sofortige Aus sämtlicher Freifunk-Projekte nicht nur in Hamburg, sondern deutschlandweit bedeuten. Das betrifft dann ca. 14.000 Zugangspunkte und damit fast alle in Deutschland verfügbaren offenen WLANs (ca. 15.000).
-PM-Entwurf
Widerstand zur geplanten Kommunikationsdatenüberwachung in Hannover
Mit großer Besorgnis verfolgten die PIRATEN Hannover den Gesetzesentwurf zur Totalüberwachung durch die Vorratsdatenspeicherung. Deshalb gründete sich die PIRATEN Hannover ein Demonstrationsbündniß: Am 11. Juli 2015 zwischen 13:00 – 18:00 Uhr am Kröpcke findet die Freiheit statt Angst statt.
JA zu Grundrechten, NEIN zur Vorratsdatenspeicherung! Dazu rufen die Piraten auch in Hannover auf. In ganz Deutschland wird zum Ausverkauf der Bürgerrechte demonstriert. Schon das Bundesverfassungsgericht kippte die damalige Regelung zur VDS, dann erklärte im Jahre 2014 auch der Europäische Gerichtshof diese für rechtswidrig.
Auf welch inakzeptabeler Weise unsere Grundrechte unter Vorwand der Sicherheit für einen digitalen Überwachungsstaat geopfert werden nehmen die Piraten nicht hin.
Unsere Bundesregierung [1] kann sich selber nicht erklären [2] wieso sie 80 Millionen Bürgern zur Gefahrenabwehr Rundum-Überwachen will.
[1] https://www.youtube.com/watch?v=gUQjo_7ziQE Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung
[2] https://netzpolitik.org/2015/spiegel-umfrage-sieht-mehrheit-gegen-mehr-sicherheitsgesetze-wie-die-vorratsdatenspeicherung/
Kommt zur Freiheit statt Angst am 11. Juli 2015 zwischen 13:00 – 18:00 Uhr am Kröpcke. #FsA15Hannover
Durch die Überwachung der Geheimdienste ist Privatsphäre inzwischen nur noch theoretisch verfügbar.
Unter falschem Vorwand erwirkte der BND Genehmigungen zum Datenabgreifen
Abhörstationen, Massenüberwachung, ….
Das Datenabgreifen muss man sich so vorstellen
„Als wenn ein weiteres Mikrofon am Telefonhörer alles gesprochene weiterreicht.“
Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung? Schleichendes Gift für uns Bürger!
sollen künftig IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen maximal zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden
zweifeln jedoch weiter an der Rechtmäßigkeit, Umsetzbarkeit und am Nutzen der Speichervorhaben.
Im digitalen Überwachungsstaat bezwingt Sicherheit alles – vor allem unsere Grundrechte.
( Privatsphäre? Kaum noch ein Pfifferling wert.)
Mit großer Besorgnis sahen wir den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ des BMJV.
Im Detail sehen wir folgende Probleme mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf:
Wir sollten viel öfter unseren Abgeordneten auf die Pelle rücken. unseren Bundestagsabgeordneten aus dem
nicht dafunserem
wdazu zu bewegen sich auszusprechen. ür abzustimmen. Anti-Fracking-Aktion Kritik
örtlich aufgegriffenes Thema Kommunalpolitischem ThemaFracking zu stoppen #Spannend #Diskussionen
Mit 12 Personen überreichte Im SPD-Bezirk Hannover in der Odeonstr. 15/16
Mit 14 Leuten Argumente gegen Fracking im Büro vom MdB Dr. Matthias Miersch vortragen. #Überzeugungsarbeit
– (Für Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig)
– Wer Wie Was Wann Wo
http://blogs.faz.net/deus/2015/06/21/vds-alle-menschen-sind-vor-sonderregelungen-ungleich-2694/