Ebay Käufer behauptet mit Anwalt Paket unvollständig erhalten zu haben.

Käufer behauptet per Anwalt das Handy K700i -Paket unvollständig erhalten zu haben.

Heute
bekam ich ein Brief von einem Anwalt, das das Handy welches ich bei
E-bay verkaufte, nicht vollständig geliefert wurde.
Nur die
OrginalPackung samt Zubehör wäre angekommen. nun soll ich bis zum
24.12.2004  Ersatz beschaffen oder 450 Euro bezahlen.
(Verkaufspreisbei E-Bay  227 Euro)

Das
Handy soll laut einhergehender mündlicher Aussage, offensichtlich
während des Versandvorganges entwendet worden sein; welches sich aber
erst beim auspacken bemerkbar machte. Das Paket wurde wohl nicht auf
Unversehrtheit überprüft!  Dieses finde schon sehr verwunderlich,
schließlich versende ich seit Jahren mit GLS, noch nie ist dort etwas
abhanden gekommen!

Ich
habe das Paket persönlich von allen Seiten mit Paketband verschlossen.
Es ist laut den Versandservice GLS bis 750 € versichert. Der Beleg
liegt mir vor.

Welche Rechtlichen Chancen habe ich da gegen vor zu gehen?

 




megafuna 23:56 20 Dez 2004(#1 von 4)
hat
der Käufer den Empfang ordnungsgemäß quittiert? Hat er ein
Schadenprotokoll bei GLS ausgefüllt. Das sollte er mal schnell tun,
sofern die Frist nicht schon vorbei ist. Und Du nimm auch Kontakt zu
GLS auf und melde den Schaden
.



hotty-59 01:19 21 Dez 2004(#2 von 4)
Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird , muss der Käufer erst eimal seine Mitwirkungspflicht nachkommen.
Bist Du Privatverkäufer ?

Ich gehe mal davon aus , das Du das Handy ordnungsgemäß und unter Zeugen vollständig eingepackt und versendt hast.

Ein Käufer , der umgehend ohne sich mit Dir in Verbindung zu setzen , gleich einen Anwalt kontaktiert – lässt mich
aufhorchen .

Im übrigen mach das was megafuna schon geschrieben hat.



phrozi 02:00 21 Dez 2004(#3 von 4)
Hat
der K direkt einen Anwalt eingeschaltet, ohne dich vorher kontaktiert
zu haben und dich über den Schaden zu informieren? Dann hat er bereits
seine Schadenminderungspflicht dir gegenüber verletzt. Denn er hätte
dir Gelegenheit geben müßen, diese Angelegenheit außergerichtlich und
ohne Rechtsanwalt mit ihm zu klären.
Alleine dagegen könnte man schon vorgehen.

Ansonsten
soll er dir mal nachweisen, daß du das Handy nicht in den Karton gelegt
hast. Da wird er sich sehr schwer tun, wenn er nicht grade neben dir
stand als du das Handy verpackt hast

Aber warum willst du dagegen vorgehen? Er will doch etwas von dir, also soll er doch dagegen vorgehen.
Ich
würde dir raten auf das Schreiben des Rechtsanwalts entweder gar nicht
zu reagieren, oder nur eine kurze Erklärung abzugeben daß du das Handy
wie in der Auktion beschrieben verpackt hast und es an GLS übergeben
hast. Du wärst aber natürlich bereit mit GLS in Kontakt zu treten, um
eine Schadensregulierung anzustreben.

Falls du so etwas
schreibst, dann bitte keine weiteren Erklärungen, Vermutungen und
Erläuterungen. Das ist wirklich sehr wichtig, denn alles was du
schreibst kann gegen dich ausgelegt werden.

Nach diesem einen
Schreiben solltest du dich nicht weiter zu der Sache äußern. Entweder
gibt der Rechtsanwalt dann auf, oder er schickt dir einen gerichtlichen
Mahnbescheid.
Dagegen solltest du auf jeden Fall Widerspruch
einlegen. Dann kannst in Ruhe abwarten, bis es in ca. einem Jahr zu
einem Gerichtstermin kommt.



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