Die Datenschutzgesetze Deutschland´s in 7 Tweets:
1.Zweck und Ziel ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. (Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch)
2.Bevor besonders schützenswerte Daten erhoben werden dürfen, ist eine Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten durchzuführen.
3.Für die Datensicherheit sind folg. Maßnahmen zu treffen: Zugangs-; Zugriffs-; Weitergabe-; Eingabe-; Auftrags & Verfügbarkeits-Kontrolle.
4.Das „Erheben“ von Daten ist ein gezieltes „Beschaffen“. Zum „Verarbeiten“ zählt Speichern, verändern, übermitteln, sperren oder Löschen.
5.Das „Nutzen“ von Daten ist jede „Verwendung personenbezogener Daten“, sofern es sich nicht um „Verarbeitung“ handelt.
6.Jeder soll selbst bestimmen können, wem er wann welche seiner Daten und zu welchem „Zweck“ zugänglich macht.
7.„Datenschutz ist der Respekt vor der Persönlichkeit des Anderen…“ Daten-Auskunft? Siehe §34 http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html