Vermittlungsvorschlag: Vereinbaren sie bitte umgehend einen Vorstellungstermin !

Vereinbaren sie bitte umgehend einen Vorstellungstermin als: Kommissionierer und Konfektionierer! So lautete es im Schreiben des Mobcenters. Gerne rief ich dort an und fragte wegen der Fahrtkostenübernahme gemäß § 670 BGB. Diese wird von der LMAX GmbH nicht erstattet.

*(wir man richtig handelt unten)

Die Firma aus Bochum  (LMAX GmbH Frau Wackerow Auf den Holln 49 44894 Bochum) schickte mich in die Alte Ricklinger Straße 59-61 nach 30823 Garbsen. Dort angekommen, meldete ich mich pünktlich beim Pförtner, durfte aber mit 2 weiteren Personen 20 Minuten in der Kälte stehen und warten. Dann kam uns jemand abholen der uns zu einer Halle geleitete. Dort standen noch 5 weitere Bewerber. Wir ginge in den Maschinenpark.

Dort war es so laut, das ich kaum verstehen konnte,  was der Firmenchef uns so alles erzählte.  Man soll hier Palletten befüllen und diese (mit Sicherheitsschuhen) irgendwo hin fahren…
Chef: Keine Angst! Hier macht sich keiner kaputt.
Chef: Jetzt gerade sehen sie kaum Pakete die am Fliessband runter laufen. Dort sind viele Lücken. An bestimmten Uhrzeiten z.B. ab 17 Uhr ist nirgends mehr eine Lücke.  Mindestens 11.000 bis 17.000 Pakete/pro Tag kommen hier durch!
Chef: Die Arbeitszeiten sind Montag-Samstag. Alle müssen sich im 4-Wochen Rythmus in der Früh/Spät und Nachtschicht abwechseln.
Chef: Im Schichtdienst bekommt jeder der Nachtschicht eine 20% Zulage. Diese geht von 22 bis 6 Uhr.
Chef: Alle Interessierten müssen ein Polizeiliches Führungszeugnis abgeben. Wer jetzt also kein Interesse mehr hat, oder meint  „Das ist nichts für mich“, kann diese gerne ruhig sagen und gehen. Er zwinge niemanden hier anzufangen.
Daraufhin verabschiedeten sich 4 von noch 6 Personen und verliessen die Halle.

Ich versuchte, weiter Interesse zu zeigen und stellte folgende Fragen:
Ich: Was wiegen diese Pakete die man hier vom Fliessband auf die Paletten bringen soll?
Chef: bis zu 12kg.
Ich: Wie hoch ist der Stundenlohn?
Chef: 8,50 €.  Dies ist auch eine faire und ordentliche Summe Geld ! Andere (Zeitarbeitsfirmen) zahlen nur 8,19 € oder gar „alte“ 6,30 € Tariflohn.
Ich: Wie viel Stunden im Monat/in der Woche müsste man hier Arbeiten?
Chef: Das können sie sich doch selber ausrechnen!
Ich: äähm, 7,5Stunden * 6 Tage?
Chef: 180 Stunden im Monat
Ich: Ok, darf ich mal den Arbeitsvertrag einsehen?
Chef: Nein, den habe ich nicht hier, da müssten Sie auch ersteinmal einen Personalfragebogen ausfüllen, den unsere Firma in Bochum dann  überprüfen muss, bevor es zu einem Vertrag kommt.

>Wer anders fragte noch, ob es auch für 1-2 Monate möglich wäre hier anzufangen.
Chef: Sie werden keine Firma finden, die Personal nur für ein paar Monate einstellt. Das lohnt nicht, man müsse sich ja auch ersteinmal „einarbeiten“. Man könnte aber auch ein 400€ Job draus machen, bekäme aber dann nur 6,30 € für 68 Stunden/Monat. Und:  Arbeitssicherheitsschuhe sind immer selber mitzubringen!

 

Mhmm, das klang alles schon sehr verlockend: beste Bezahlung, kurze Anfahrt, musterhafte Arbeitszeiten und anspruchsvolle Tätigkeiten mit rasanten Aufstiegschancen. Die Leute müssten sich um so einen Job geradezu reißen.

Doch dann wurde es seltsam: In meinem Akten des Jobcenters war der Vermerk: Ich hätte mich nicht vorgestellt.

siehe auch-> 

Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 83 Absatz 1 SGB X

 

*

aus dem Erwerblosenforum -> https://www.elo-forum.org/zeitarbeit-firmen/anti-zaf-bewerbungsschreiben-sammelthread-vorlagen-90326/index49.html#post1786192 :

Als Erwerbsloser (ELO) ist bei einem Vermittlungsvorschlag (VV) vom Amt (AfA/JC) die mögliche Reihenfolge:
„Ich“ (der ELO) will ein Vorstellungsgespräch bei einer ZAF vermeiden. Deshalb versuche ich die Zeit bis zum Vorstellungsgespräch so lange zu dehnen bis die ZAF, hoffentlich, einen anderen (Dummen) eingestellt hat.
 
    das Amt erstellt einen Vermittlungsvorschlag und schickt diesen an den ELO.
    Sollte jetzt schon eine Einladung von der ZAF gekommen sein (kann) diese meistens ignoriert werden.
    der VV wird vom ELO auf Zumutbarkeit geprüft
    => § 140 SGB III Zumutbare Beschäftigungen – dejure.org
    Beispiel unter: Tipps zum Umgang mit ZAF – Teil 2 #1437 unter Zumutbarkeit Einkommen nach § 140 SGB III
    am 3. (Arbeits-/Werk-)Tag, nach Zugang, wird eine Bewerbung geschrieben, ausgedruckt und bei der Post abgegeben / (mit Zeugen) in den Postkasten geworfen.
    4-6 Arbeitstage warten.
    => Antwortbogen vom VV bei AfA / JC abgeben
    … beworben am tt.mm.jjjj … nicht genommen weil „keine Antwort“ oder ähnlich
    warten bis eine Einladung von der ZAF kommt.
    die Einladung prüfen, ob auf diese Bewerbung geantwortet wurde.
    a) die Einladung prüfen, ob eine allgemeine telefonische Terminbestätigung verlangt wird oder
    ob der Terminvorschlag einzuhalten ist, d. h. zu kurzfristig angesetzt wurde
    => Brief an die ZAF: Machen Sie mir bitte (weitere) Terminvorschläge.
    b) auf Antwort warten
    c) prüfen ob immer noch telefonische Terminbestätigung oder kurzfristige Terminvorschläge enthalten sind
    => Brief an die ZAF: Hier meine Terminvorschläge.
    die Einladung prüfen, ob die Fahrtkosten übernommen werden.
    a) wenn die Fahrtkosten nicht ausgeschlossen wurden
    => Brief an die ZAF: welchen Nachweis brauchen Sie und werden die Kosten direkt vor Ort erstattet oder an mich überwiesen?
    b) auf Antwort warten
    c) wenn die Fahrtkosten nicht übernommen werden, dann
    => Brief an die ZAF:
    Bitte Termin verschieben. Fahrtkosten müssen erst beim Amt beantragt werden oder übernehmen Sie (die ZAF) vielleicht doch?
    Sobald das Geld vom Amt ausbezahlt ist werde ich mich bei Ihnen melden und einen neuen Termin ausmachen.
    => Antrag für Fahrtkosten beim Amt stellen (hier kann nur nach § 44 SGB III beantragt werden)
    Wenn die Fahrtkosten doch von der ZAF übernommen werden einen neuen Termin ausmachen
    —> dann Schritt 11
    sonst
    sobald die Fahrtkosten vom Amt da sind einen Brief an die ZAF;
    Ich hätte am tt.mm.jjjj um hh:mm Zeit circa 5 Tage später für ein Vorstellungsgespräch …
    … und sagen Sie mir ob die Stelle noch frei ist
    —> dann Schritt 11
    falls (bei ALG2) nicht genügend Geld für die Fahrt vorhanden ist oder
    eine Absage von AfA/JC kommt einen Brief an die ZAF;
    Ich kann nicht kommen weil AfA/JC vorab die Fahrtkosten nicht übernehmen wird,
    … (wer will kann nachfragen) oder schicken Sie mir eine Fahrkarte / übernehmen Sie doch die Kosten (hoffentlich nicht!!).
    —> dann Schritt 11
    warten auf die Antwort von der ZAF.
    dann, und erst dann zu einem Vorstellungsgespräch gehen
 
Sollte nach dem VG die AfA / das JC die Fahrtkosten nicht übernehmen weil der § 44 SGB III eine KANN-Leistung ist, einen Brief an die ZAF (direkt nach der Absage oder 3-4 Monate nach VG);
… da Sie nach § 670 BGB grundsätzlich verpflichtet sind die Aufwendungen zu ersetzen setze ich eine Frist von 14 Tagen für den Geldeingang auf meinem Konto. Hier meine Aufstellung der Kosten und meine Bankdaten.
 
Auch/obwohl, wie oben geschrieben durch das Ablehnen der Fahrtkostenübernahme der § 670 BGB für „ungültig“ erklärt wurde, trotzdem beantragen!
Vielleicht kennt sich die ZAF nicht aus, lässt sich überrumpeln oder (die Aushilfe, der/die neue Disponent/in) denkt nicht daran und zahlt.
 
By the way:
Verjährungsfrist bei Fahrtkosten Die Verjährungsfrist für die Fahrtkosten beträgt 3 Jahre!!
siehe u. a.: Vorstellungskosten
 
Es kann auch, in Verbindung mit dem § 670 BGB, noch der § 669 BGB Vorschusspflicht interessant sein!
 
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Um sich, nach der Bewerbung, noch einmal bei der ZAF beliebt zu machen:
einen Auskunftsantrag nach §34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Variante 1:
https://www.elo-forum.org/zeitarbeit…ml#post1730766 #88
Variante 2:
https://www.elo-forum.org/zeitarbeit…ml#post1730916 #93
Der Landesbeauftrage für Datenschutz hat mitgeteilt; eine Frist von 2 Wochen ist zu kurz. Er hält eine Frist von 4 bis 6 Wochen für angemessen.
=> Ich werde die 2 Wochen als Frist weiterhin im Antrag beibehalten (um der ZAF Druck zu machen), ABER erst nach den empfohlenen 4 bis 6 Wochen (plus 1 Woche Postlaufzeit) die nächsten Schritte unternehmen.
 
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