| Käufer behauptet per Anwalt das Handy K700i -Paket unvollständig erhalten zu haben. |
| Heute bekam ich ein Brief von einem Anwalt, das das Handy welches ich bei E-bay verkaufte, nicht vollständig geliefert wurde. Nur die OrginalPackung samt Zubehör wäre angekommen. nun soll ich bis zum 24.12.2004 Ersatz beschaffen oder 450 Euro bezahlen. (Verkaufspreisbei E-Bay 227 Euro) Das Ich Welche Rechtlichen Chancen habe ich da gegen vor zu gehen? |
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megafuna 23:56 20 Dez 2004(#1 von 4) |
| hat der Käufer den Empfang ordnungsgemäß quittiert? Hat er ein Schadenprotokoll bei GLS ausgefüllt. Das sollte er mal schnell tun, sofern die Frist nicht schon vorbei ist. Und Du nimm auch Kontakt zu GLS auf und melde den Schaden. |
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hotty-59 01:19 21 Dez 2004(#2 von 4) |
| Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird , muss der Käufer erst eimal seine Mitwirkungspflicht nachkommen. Bist Du Privatverkäufer ? Ich gehe mal davon aus , das Du das Handy ordnungsgemäß und unter Zeugen vollständig eingepackt und versendt hast. Ein Käufer , der umgehend ohne sich mit Dir in Verbindung zu setzen , gleich einen Anwalt kontaktiert – lässt mich Im übrigen mach das was megafuna schon geschrieben hat. |
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phrozi 02:00 21 Dez 2004(#3 von 4) |
| Hat der K direkt einen Anwalt eingeschaltet, ohne dich vorher kontaktiert zu haben und dich über den Schaden zu informieren? Dann hat er bereits seine Schadenminderungspflicht dir gegenüber verletzt. Denn er hätte dir Gelegenheit geben müßen, diese Angelegenheit außergerichtlich und ohne Rechtsanwalt mit ihm zu klären. Alleine dagegen könnte man schon vorgehen. Ansonsten Aber warum willst du dagegen vorgehen? Er will doch etwas von dir, also soll er doch dagegen vorgehen. Falls du so etwas Nach diesem einen |


