Willkommen im Club!
Von Rechtsanwalt Falk Brorsen
So mancher erhielt in den letzten Monaten eine überraschende
E-Mail seines E-Mail-Providers WEB.DE. Der Inhalt: Eine Rechnung über
30,- Euro – Halbjahresbeitrag für eine angeblich eingegangene
Mitgliedschaft im Club" von WEB.DE. Der Haken: Viele
Rechnungsempfänger sind sich nicht bewusst, ein zahlungspflichtiges
Mitglied im Club geworden zu sein.
Die Möglichkeiten, in den
Rechnungsverteiler für Clubmitglieder zu gelangen, sind
unterschiedlich: Das Klicken auf den Button zum Geschenk" auf einer
der FreeMail-Startseite unverhofft vorgeschalteten Seite, die
Bestellung eines günstigen Antivirenprogramms für einen Euro oder die
Inanspruchnahme anderer Sonderangebote" sind oft mit einer
kostenlosen Testmitgliedschaft" im WEB.DE-Club verbunden. Das Problem:
Vielen fällt dies aufgrund der Gestaltung der Seiten nicht auf. Andere
wiederum sind sich zwar bewusst, dass hier eine Testmitgliedschaft"
eingegangen wird, gehen aber aufgrund der Propagierung derselben als
kostenlos davon aus, nichts bezahlen zu müssen.
Was dabei nicht
beachtet wird: Nach den Nutzungsbedingungen von WEB.DE geht die
kostenlose" Testmitgliedschaft automatisch in eine kostenpflichtige
Mitgliedschaft über, wenn diese nicht gekündigt wird. Die
Nutzungsbedingungen selbst werden auf den betreffenden Seiten nicht
wiedergegeben, sondern sind nur über einen meist kleingedruckten
Textlink einzusehen. Ob tatsächlich eine rechtswirksame Verpflichtung
besteht, Mitgliedsbeiträge zu bezahlen, ist in vielen Fällen höchst
zweifelhaft. Eine Mitgliedschaft setzt voraus, dass der Nutzer und die
Firma WEB.DE diesbezüglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen
abgegeben haben. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass Internetseiten
in aller Regel noch keine Angebote im rechtlichen Sinne enthalten,
sondern lediglich Einladungen, selbst ein Angebot zu unterbreiten, das
wiederum von der Gegenseite angenommen werden muss. Dies geschieht in
der Regel durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Fehlt es an einer
solchen, so liegt meist bereits kein Mitgliedsvertrag vor. Aber auch
bei Vorliegen einer Bestätigungs-E-Mail gibt es häufig Möglichkeiten,
sich von der nicht gewollten kostenpflichtigen Mitgliedschaft zu lösen.
Wer eine Erklärung abgibt und sich dessen gar nicht bewusst ist oder
wer eine Erklärung abgibt, deren Inhalt er verkennt oder wer durch
arglistige Täuschung zur Abgabe einer Erklärung bestimmt wird, kann
diese Erklärung anfechten, mit der Folge, dass die Erklärung
rückwirkend wegfällt.
Alle genannten Anfechtungsgründe können – je nach Gestaltung – im
Einzelfall vorliegen. Bemerkenswerterweise nahm die Firma WEB.DE aus
Kulanz" in allen hier bekannten Fällen Abstand von Ihrer
Gebührenforderung, wenn man dieser entgegentritt.
Dies erweckt den
Eindruck, dass man dort kein Interesse daran hat, ein Präjudiz zu
schaffen.
Eine rechtliche Überprüfung der geltend gemachten Mitgliedsbeiträge ist
daher oft lohnend.
Rechtsanwalt Falk Brorsen
http://www.goettingen-recht.de
http://www.prosieben.de/club_community/community/index.php?commFile=/foren/beitraege.php&kat_id=4&for_id=20&the_id=144461
http://www.jugendnetz.de/direct/forum.jugendnet z.de/index.php?s=d1d0d3be031c98d461be95e194af4c8d& showtopic=854&st=0&
http://www.telefontarife.de/forum/x-internet/21 45-1.html
Hallo
Leute,
die AGB für den WEB.DE Club nie akzeptiert oder bestätigt.
Ich habe auch nie
eine Meldung oder ein Hinweis erhalten das ich die Club Mitgliedschaft
teste.
Ich finde das mit der angeblichen verlängerten Kündigungsfrist bis zum
fünfundzwanzigsten Tag der Mitgliedschaft für ein unmöglichen Vorgang da ich
gar nicht festellen konnte, das ich den
Club teste.
finde es eine Frechheit, mir eine Zwangsmitgliedschaft zu
diktieren, diese nachträglich zu kündigen ist
zwar möglich, jedoch erst nach 6 Monaten gültig.
von WEB.DE das ich soein Vertrag abschliess?
Wie man so im
Internet liest, haben schon sehr viele
diesselbe Erfahrung gemacht:
- Mails werden nicht akzeptiert, oder kommen zurück. Hotline anrufen ist teuer und hat eine
Warteschleife…. - Also bleibt eine
Kündigung per Fax – wo man erst
nach dem xten Mal durch kommt.(ich auch) - Bei
Nichtzahlung werden weitere Mahngebühren erhoben. (Es kommen
aussergerichtliche Mahnungen) - WEB.DE löste die Freemail Accounts
auf, bei den Menschen die nicht bereit
waren zu zahlen! - Man wird
aufgefordert 37,50 Euro zu bezahlen, sobald bezahlt wird, wird auch unser
Account wieder freigeschaltet.
angebliche WEB.DE Club-Mitgliedschaft nicht bezahlen, damit in Zukunft nicht
noch weitere Nutzer ungewollt Zahlungen leisten sollen, die sie nicht beantragt
haben.
hat, raten sich nicht über das Internet
einzuloggen. Sondern seine E-Mails über ein Mailprogramm abzurufen oder zu
senden. Unglaublich:
Beim Anmelden an dem FreeMail Postfach kann es zu einem
unbeabsichtigten, kostenpflichtigen Clubmitgliedschaft kommen!!!
auf keinen fall zahlen!!!!!!
mußte auch 2 mal mit denen mailen, wobei ich beim zweiten mal mit anwalt gedroht habe
daraufhin haben sie kapituliert
"auch
bei nochmaligem Pruefen der Vertragsunterlagen konnten wir keinen
Anspruch auf eine Rueckerstattung feststellen. Wir sind dennoch ohne
Anerkennen einer Rechtspflicht bereit, auf das Geltendmachen unserer
Forderung zu verzichten und werden den offenen Betrag einschliesslich
der Mahngebuehren ausbuchen.
Betrachten Sie die Zahlungserinnerung zur Rechnungsnummer xxx als hinfaellig.
Die Verlaengerung des WEB.DE Club Vertrages haben wir storniert.
Wir wuenschen Ihnen weiterhin viel Spass und gute Kommunikation mit WEB.DE.
Mit freundlichen Gruessen"
NICHT AUFGEBEN – LASST EUCH NICHT BETRÜGEN
folgendes
hab ich denen geschrieben – habs selbst aus nem andren forum teilweise
abgeschrieben (mit erlaubnis des dortigen nutzers)
"Guten Tag,
ich
bedanke mich für Ihre Mail und weise Sie auf die Rechtsprechung zu den
AGB hin. Da ich die AGB des "Webclub" nicht einsehen konnte, ist der
Vertrag zur Mitgliedschaft im "Webclub" aus meiner Sicht unwirksam.
LG Bielefeld
20.2.1990
18 S 295/89
Der Hinweis allein auf das Vorhandensein von AGB im Btx-Programm reicht nicht zur Einbeziehung in den Vertrag. NJW-RR 91, 1145
AG Ansbach
29.4.1994
3 C 295/93
Die Möglichkeit, Geschäftsbedingungen über Btx abzurufen, genügt den Anforderungen des § 2 I Nr. 2 AGBG nicht.
Um den Vorgang zu einem guten Ende zu bringen, möchte ich Sie weiterhin bitten von der 30--Forderung Abstand zu nehmen.
Ich verzichte gerne auf die Dienste Ihres fragwürdigen Unternehmens und beabsichtige meinen Account zu schließen.
Deshalb
möchte ich Sie ein letztes Mal bitten Ihre ungerechtfertigte Rechnung
zu stornieren und mir so zu ermöglichen das Konto zu schließen.
Sollten
Sie die Rechnung innerhalb der nächsten fünf Werktage nicht storniert
haben, sehe ich mich gezwungen meine Rechtschutzversicherung über
diesen Vorgang zu informieren und meinen Anwalt einzuschalten.
Hochachtungsvoll"
so,
ich hoffe einigen leute weitergeholfen zu haben – hab immer noch ne
tierische wut auf den laden und gehe jetzt mein account schließen
viel erfolg
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme der Außergerichtlichen Mahnung (Rechnung Nr.
2945801) lege ich hiermit
W I D E R S P R
U C H
ein.
Wie ich ihnen schon des öfteren mitteilte, habe ich keine Club
Mitgliedschaft angefordert und auch keine derartigen Leistungen in Anspruch
genommen.
Auch an einer kostenlose" Testmitgliedschaft, wie sie schrieben,
hatte ich noch nie Interesse.
Beweise ihrerseits blieben aus. Wie man in vielen Internet Foren lesen
kann, versuchen sie nicht nur mir, eine Zwangsmitgliedschaft zu
diktieren.
Weitere Forderungen ersuche ich Rechtlich (mit Anwalt) zu verteidigen.
Mfg.
Nitschke
Sehr geehrter Herr Heidrich,
ich ersuche Rechtschutz aufgrund einer Aussergerichtlichen Mahnung
seitens web.de, es soll eine Zahlung (mit Mahngebühr) einer von mir
nie angeforderten Clubmitgliedschaft erfolgen. Desweiteren einer
Androhung weiterer rechtlichen Schritte gegen mich, mein Account
wurde gesperrt.
Ich habe nie eine Information über einen angeblich zustande gekommen
Vertrages erhalten, und auch keine Leistungen in Anspruch genommen. .
Leider wurden mir bei meiner Korrospondenz mit Web.de nur Standart
Antworten geschickt und auf keinster Weise auf meine Antworten
eingegangen.
Wie man so im Internet Foren liest, haben schon viele diesselbe
Erfahrung gemacht.
Eine Bestätigung meiner Rechtschutzversicherung für diesen Fall liegt
mir bereits vor. Mir ist bewusst das die Selbstbeiteiligung in keiner
Relation zu dem momentan eingeforderten Betrag von 37,50 Euro liegt.
Ich möchte dieser Unrechtsmässigkeit jedoch nicht unterstützen.
Über eine Rückmeldung würde ich mich wirklich sehr freuen.
Mit freundlichen Gruß