Sanktionsfrei überleben.
Ich steh ja aufs Reframen und habe inzwischen den Fragebogen zur Gegenwaffe ausgebaut. Ich streiche (= krakele wie irre) viel Schwachsinn durch, schreibe meine eigenen kurzen Sätze dazu (Hinweise auf informationelle Selbstbestimmung, BDSG, DSB, usw.), lasse viel offen, … und mache dann heimlich Fotos und frage auch noch arschfreundlich nach einer Kopie.
Wenn die den Bogen dann überfliegen, ist das Gespräch nur noch sehr kurz … und ziemlich kalt. So ein Pech aber auch!
Schlagt die Drexxxmenschenverachter doch mit ihren eigenen Waffen! Von denen höre ich in der Regel nie wieder, sanktionsfrei. Das mit den Fotos bzw. Kopien ist aber als etwaiger „Beweis“ wichtig; ich schreibe nichts rein, was rechtlich nicht einwandfrei ist, ich weise nur auf meine Rechte hin und nehme diese wahr.
Verhalten bei Zwangsmassnahmen:
Vorlage: Verbot der Datenweitergabe an Maßnahmeträger (Das gibt man beim Amt ab)
Die jeweilige Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen (Datum, Unterschrift, Stempel)
Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte (Maßnahmeträger). Sollten Sie dennoch unerlaubt Daten weitergeben, werde ich mich unverzüglich an den Datenschutz wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Das gibt man beim MT ab:
Datenweitergabe und Datenspeicherung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter (Name MT) kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten (§ 4a BDSG).
Ich untersage Ihnen hiermit ausdrücklich die Speicherung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten.
Ich fordere Sie auf (§ 6 Abs.2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG), mir Auskunft über die bereits gespeicherten Daten, außer meiner oben genannten Adresse, zu erteilen und bestehe auf sofortige Löschung dieser.
Des Weiteren untersage ich Ihnen eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine umgehende Sperrung (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs 4 BDSG) sowie eine schriftliche Bestätigung über diese Maßnahme.
Sollten Sie meinen Forderungen nicht unverzüglich nachkommen, werde ich mich umgehend an den Datenschutz wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Antrag nicht bearbeitet worden? Der Sachbearbeiter möchte deine Telefon-Nummer damit sich „jemand“ melden kann. Das dient auch dazu an die Telefonnummer der ALG II Empfänger zu kommen. Diese wird direkt an das Callcenter oder der Zeitarbeitsfirma bei einem Vermittlungsvorschlag übermittelt und der Ahnungslose ALG II Empfänger wird überrumpelt oder versklavt. Niemals und unter keinen Umständen sollte man dem Amt die Tel. Nr. mitteilen. Alles immer schrifltich verlangen (Allein schon um das vor Gericht verwerten zu können)