Gewonnen!
Wer #Freifunkt haftet weder als Täter noch als Störer. So die Auffassung des Amtsgericht Hannover zur #Störerhaftung.
Das Urteil








Älterer Anwalt betrat Gerichtssaal.
Antrag abzuweisen
Vorlesung
Richter fragt mich ob Güteverhandlung in Betracht käme.
Konkrete Fragen an mich:
Wer hatte Zugang? (weder willentlich noch adäquat Schutzrechtsverletzung begangen es könnte sein das Nachbarn oder Bruder….)
Zum Bruder?
Wohnte 8 Jahre bei mir hatte Schlüssel Erinnerung: holte Dinge aus Keller.
Kläger bestritt Kenntnisse über Freifunk.
Richter rügt. Anwalt: ist ja nichts neues.
Erzählungen das sein Verwandter Diplomarbeit über Freifunk schrieb.
Richter fragt Kläger ob dieser Fragen hätte. -dies war nicht der Fall.
Ich zeige Router und sage das bei Login Hinweis nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen erschien.
Auf Nachfrage beim Richter entschuldigt sich dieser weil Aushängeschild fehlerhaft sei.
Zeuge Benny war gar nicht geladen
Verhandlungsdauer: 10 Minuten
Anwalt sagt mir das Klage wohl abgewiesen würde. Ich bekomme Nachricht.
Nachfrage wieso meinte er letztes mal nicht spannend?
In dem Fall wo mehrere Aussage /Beweise das andere Zugang hatten ist der Fall doch klar.
Porno Anwälte scheuen nächste Instanz da viele Urteile gegen sie vorm Landgericht landen (Hildesheim und Co)
Erscheint der Kläger zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist auf Antrag ein Versäumnisurteil zu erlassen, dass die Klage abzuweisen sei.
BILD
Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen. openjur.de/u/760693.html #Freifunk #Störerhaftung
Internet bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen? Auch Bundesgerichtshof sagt: Anschlußinhaber haftet nicht juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…
Als Störer haftet nur derjenige, der willentlich oder adäquat an einer Schutzrechtsverletzung mitgewirkt hat. #Freifunk #Störerhaftung
Die Gerichtsverhandlung
Am 24.08.2015 war es dann soweit. Doch kaum setzte ich mich neben meinem Anwalt, schaute mich dieser verdutzt an und meinte: So spannend wird das heute nicht.
Er sollte wohl Recht behalten, denn die Klägerseite erschien auch nach 15 Minuten nicht. Meiner Frage ob die Prozessführung soweit in Ordnung war wurde entsprochen. Dann beantragten wir auch nochmals -mündlich- die Klage abzuweisen.
So erging ein Versäumnisurteil. (Erscheint der Kläger zur mündlichen Verhandlung nicht, so ist auf Antrag ein Versäumnisurteil zu erlassen, dass die Klage abzuweisen sei.)
Die Gegenpartei hat 2 Wochen Zeit zu widersprechen. Sollte in den nächsten Monat kein erneueter Termin einberufen werden hat sich der Fall erledigt.
Fazit: Weist man der Abmahnkanzlei mit Gegenwind in dessen Schranken, so geben sie sich offensichtlich nicht mehr mit einem ab.
Was ist passiert?
Ende des Jahres bekam ich 3 Mahnbescheide. Von diesen Forderungen erhielt ich mal im Jahre 2010 eine Abmahnung für nie getätigte Vergehen.
Eine Industrie, die eine ganze Generation abmahnt und mit horrenden Kosten überzieht, kann meinetwegen sterben.
Die Piraten gehen in die Vorwärtsverteidigung und verklagen die Abmahner. Der Kläger ist Tobias Mc Fadden, Mitglied der Piratenpartei und Gemeinderatsmitglied in Starnberg.
http://lists.freifunk.net/pipermail/wlannews-freifunk.net/2014-July/002903.html
Freies WLAN: PIRATEN klagen gegen Störerhaftung:>http://piraten-hh.de/2014/07/09/freies-wlan-piraten-klagen-gegen-stoererhaftung/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Freifunker-wehren-sich-juristisch-gegen-Abmahner-2252199.html
http://freifunkstattangst.de/wp-content/themes/freifunkstattangst/images/fsa.jpg
euestes (2014) BGH-Urteil dazu: Wenn ein Internetanschlussinhaber in einem Filesharing-Verfahren angeben kann, dass Dritte Zugriff auf den Zugang hatten oder der Anschluss nicht hinreichend gesichert war, gilt die Störerhaftung nicht. Keine Filesharing-Haftung, wenn Dritte Netzzugang hatten Wenn ein Anschlussinhaber glaubhaft darlegt, dass über seinen Internetanschluss andere Nutzer online gehen, sollen die Abmahnungen hinfällig sein. Gesonderte Prüfungs- und Protokollierungspflichten gebe es für Freifunk-Betreiber auch nicht. „Ein Internetanschluss als solcher ist keine Gefahrenquelle, bei der ohne Eingreifen des Anschlussinhabers davon ausgegangen werden muss, dass Rechtsverletzungen, die wie auch immer geartet sind, durch Nutzer begangen werden“, argumentieren die Freifunker.
Notizen
Nachdem ich allen Widersprach musste ich Anwälte nehmen.
Widerspruch einlegen, sonst Vollstreckungsbescheid
Viele Engagierte sind der Meinung, dass man auf ein Schreiben eines Inkassounterne h-mens nicht reagieren sollte.
Das ist in der aktuellen Lage nicht zu empfehlen, da nach dem Schuldrecht nichtwidersprochenen Forderungen als einmal bestehend angesehen werden und andermal jetzt einen Schufa Eintrag vornehmen könnte.
In dem sie vollumfänglichen Widerspruch gegen die Mahnbescheide einlegen
Wenn du dich im Recht fühlst, dann kannst du abwarten, bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, dem kannst du dann widersprechen, ist bereits das nötige Formular dabei.
Schickst du ans Gericht zurück und dann liegt es an der Inkasso-Firma, ob die wirklich den Schritt vor Gericht gehen wollen. Die haben sicher eine Rechtsabteilung und wenn die selbst wissen, dass sie eigentlich im Unrecht sind, werden die es einfach dabei belassen.
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/9.htm
http://www.infodocc.info/mahnbescheide-durch-condor-gesellschaft-fuer-forderungsmanagement-mbh/
Anwalt sagt das Inkassounternehmen gar nicht fordern darf, da sie nicht geschädigte sind. (Die prüfen es ja nicht einmal)
Per Gesetz dürfen diese keine Aufträge entgegenehmen ohne sie zu prüfen. (Rechtswidrig) posch@rtl.de
https://www.youtube.com/watch?v=MplnxI5trs4
Erstmal alle Daten aufgenommen bei der Hotline wie : Um was geht es, wer fordert was woraus? Abmahnung erhalten? E-Mail menschlich@web.de? Tel-Nr., Fristen, welches Gericht?
Zur Beratung rufe ein Anwalt mich zurück
Anruf von Anwältin: Abmahner gehöre zu negele. Keine Zahlung/nicht eingehen / kein schuldeingeständnis. Die können nun noch bis mitte 2014 nerven.
Widerspruch wichtig, sonst Vollstreckungsbescheid. Die Mod UE würden sie übernehmen und Vorschlagen mit 0€ raus zu kommen. Forderungssumme sei hoch,
Unterlagen per Mail die ausgefüllt und eingescannt zurück geschickt müssten. Die angegeben Pausch-Beiträge könne ich ignorieren.
Bei Fragen Fragen
Anwalt Termin am 17.12.13: .
Sämtliche Unterlagen wurden vorher kopiert. Mahnbescheid vorerst als Orginal behalten.
Dann durfte ich zum Anwalt Eyck Strohmeyer. Ich: Habe diesen Film nie hoch oder runter geladen und möchte das sie dem Gericht ein Widerspruch übersenden.
Aha! Wer mahnt ab? Herzlichen Glückwunsch. Keine Abmahnung erhalten? Leider müssen die das nicht belegen. -Die behaupten mit Sicherheit sie hätten eine verschickt.(Mitarbeiter x am … hat versendet)
Im vorraus sollte man eine mod. Unterlassungserklärung absenden, damit nicht höhere Kosten später entstehen. Mahnbescheid mit Forderungen von 2010 verlängert die Frist von 3 Jahren auf weitere 6 Monate.
… war die ganze Zeit am quatschen, kannte sich aber offensichtlich aus. Er ging auf die Webseite von KSM GmbH um die Adresse für Unterlassungserklärung zu gelangen. Fragwürdig und Rechtswidrig wäre die Kostenaufschlüsselung für inkassso und sonstiges.
Wir verlieben: Widerspruch schicke ich ab, dafür sendet er eine mod. Unterlassungserklärung an den Abmahner mit Abschrift an das Inkasso-Unternehmens.
Er hofft das danach nichts weiter kommt, falls doch kann ich mich gerne melden, damit Prozesskostenbeihilfe (PK) beantragt wird. Wir müssen beweisen das die Forderungen falsch sind.
(Beweise: abgesichertes WLAN mit WPA2, Nicht Zuhause gewesen zu dem Zeitpunkt, Störerhaftung, andere Personen im Haushalt?, wer anders hat den Anschluss genutzt?)
Die müssen dann beweisen das ich diesen Verstoß beging. IP-Adresse passend zum Anschlussinhaber. Nicht verstanden: Im Falle das man die 2600€ nicht zahlt, liegen Mindest-Kosten bei 810€?
Ich habe kein Geld und lege ihm den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht vor. Neuerdings muss jeden Verfahren am Wohnsitz des Beklagten geführt werden. Er habe da noch keine Abmahn-Fälle von Amtsgericht-Hannover. Es wäre jedoch interessant wie die Richter dazu stehen.
http://abmahnwahn-dreipage.de/ wäre gut zum Informieren.
Aktuelle Rechtsordnung zum Thema:
WLAN Betreiber müssen nun dafür sorgen, dass jeder Nutzer einzeln erklärt, keine Rechtsverletzungen zu begehen. #Störerhaftung
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-16-telemediengesetz.html
Ein Kabinettsbeschluss ist aber noch kein Gesetz. Das macht immer noch das Parlament. Aber darauf wird sich wohl nicht mehr lange warten lassen.
Abmahnung 04/2010 durch C-S-R (RA Christoph Schmietenknop) für PV Video http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=39259#p39259
Piraten-Klage für offenes W-LAN http://petringlegal.blogspot.de/2014/10/filesharing-abmahnung-vor-dem-eugh.html
http://freifunkstattangst.de/2014/11/23/update-zu-den-feststellungsklagen/
http://freifunkstattangst.de/2015/03/10/wir-brauchen-eure-hilfe-helft-mit-die-stoererhaftung-fuer-wlans-zu-stuerzen/
LG Bielefeld: #Schadens- und #Aufwendungsersatzansprüche aus #Filesharing_Abmahnungen verjähren in 3 (?10) Jahren goo.gl/RnBUBu
http://t.co/b73BSQrQiQ verjährung des schadensersatz beim filesharing in drei Jahren.
— 7/2015: Der Betreiber eines Freifunkrouters hat das Providerprivileg nach § 8 TMG
Göttinger Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Johanna Feuerhake hat sich auf ihrer Homepage über Freifunk und die rechtlichen Aspekte detailliert geäußert:
http://www.anwaltskanzlei-feuerhake.de/freifunk
und kommt auch zu dem Schluss:
„Für den einzelnen Freifunkrouterbetreiber sind allerdings Abmahnungen faktisch
ausgeschlossen, da der einzelne Freifunkrouter technisch nicht identifizierbar ist.“
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem Filesharing-Fall zugunsten der Beklagten entschieden,
weil diese glaubhaft machen konnte, dass sie nicht sie, sondern möglicherweise Dritte ihren Internetanschluss zum Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet haben.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Freifunker-wehren-Filesharing-Abmahnung-ab-2518677.html
schloss das Amtsgericht aus: „Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen“, heißt es in der Entscheidung. Damit greife auch das so genannte Provider-Privileg, wonach Zugangsanbieter nicht für Rechteverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden.“
Pressemitteilung zu meinem Fall: https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/keine-stoererhaftung-wenn-familienmitglied-zugang-zum-anschluss-hat-57286/
„der Anschlussinhaber zu seiner Verteidigung vorgetragen, dass sein Bruder zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung noch einen Wohnungsschlüssel hatte und diesen auch regelmäßig nutzte. Bei seinen Besuchen habe er auch Zugriff auf den Anschluss gehabt. „
———————————————————————————————–
Als Begründer und Betreiber von www.freifunk-hannover.de <http://www.freifunk-hannover.de/> hatten zu diesem Zeitpunkt andere Personen selbständigen Zugang zu meinen Internetanschluss und kämen als
Täter der Rechtsverletzung in Betracht.
Rechtsanwalt Malpricht vertritt mich am 24.08.2015 Raum:2147 (Richter: Hettig) kam niemand, also 3-4 wochen abwarten 25.8 versäumnisurteil müsste am 11 (14 Tage ab Zustellung) ausgelaufen sein.
Bin mir keiner Schuld bewusst besagte Verletzung begangen zu haben.
Da definitv andere Zugang zu meinen Anschluss hatten kommen diese in Betracht. Welche konkrete Person den Rechtsbruch beging, ist mir unbekannt.
Als Begründer und Betreiber von www.freifunk-hannover.de <http://www.freifunk-hannover.de/> hatten zu diesem Zeitpunkt andere Personen selbständigen Zugang zu meinen Internetanschluss
Freifunk ist ein nichtkommerzielles öffentliches Netzwerk, welches Nachbarn verbindet und Freunde näher bringt. Mit Freifunk wird die regionale Kommunikation gefördert und die Digitale Spaltung überwunden.
7/2015: Der Betreiber eines Freifunkrouters hat das Providerprivileg nach § 8 TMG
Internet bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen? Bundesgerichtshof sagt: Anschlußinhaber haftet nicht. #Bearshare I ZR 169/12
„Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen“. AG Charlottenburg Beschluss 217 C 121/14:
<http://freifunkstattangst.de/files/2015/01/AG-CharlottenburgBeschluss.pdf>
Zeuge von 2010 der auch Freifunker ist:
0177 6177291 (Mickey) freifunker http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Piraten-fordern-freies-WLAN-in-Hannover
Mikolas Bingemer
Hellenkamp 15
30539 Hannover
Zum Filesharingverfahren – Az.: 37/14
Bezeugung mitnehmen von Bekannten der weiss das ich auch freifunker war.
Bruder hat Januar noch Miete gezahlt. Bis sogar die Hälfte des Internet-Anschlusses.
macht eine Anzeige gegen unbekannt Sinn?
Ist die Verhandlung öffentlich?
Vor Gericht: Locker bleiben, klare Linie, kein hin-und her gestockel. Das Internet ist öffentlicher Raum!
Ich war es nicht! (porn gibts für umme)
Meine Anwältin sagte 29.10.:
Der Fall geht gerade an die Presseabteilung von https://www.wbs-law.de.
Sehr Interessante Freifunker Geschichte, sowas gab es noch nie.
Das Gericht sagt ja jetzt schon: Die Urheberberrechtsverletzung ist nicht kausal auf ein offenes wlan zurückziehbar, zumal andere wie (Bruder) Nachbarn in Betracht kämen. Damit wäre ich raus.
Sie Beauftragen einen Unterbevollmächtigten Anwalt für mich in Hannover vor Gericht.
Am 03.12 (2Tage vor GerichtsTermin) sprechen wir über dessen Aussichten.
Zu Gericht mitzunehmen:
Adresse von Freifunkern
Begründung das auch keine Störerhaftung in Betracht kommt.(Gericht weist selbst auf Bearshare Urteil)
Ich war es nicht! Vielleicht war es ein Freifunk-Nutzer der diese Datei tatsächlich runter oder hoch(geladen) hat.
http://www.golem.de/news/filesharing-gesetz-gegen-unserioeses-inkasso-tritt-in-kraft-1410-110223.html
BGH hat Störerhaftung mit der Begründung vernichtet: https://www.youtube.com/watch?v=9zFwsDspCps
sekündäre Darlegungslast: Vortragen das wer anders selbständig Zugang hatte, die als Täter in Betracht kommen.
Wer die Geschwindigkeit eines durchschnittlichen WLANs kennt, kann sich ausrechnen, wie lange man vor einem Haus herumlungern müsste, um etwa einen Film herunterzuladen.
Einstellung nach § 170 II StPO[Bearbeiten]
Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Dieser kann aus tatsächlichen Gründen oder aus rechtlichen Gründen fehlen:
Tatsächliche Gründe:
Mangel an Beweisen
Täter nicht ermittelt
Rechtliche Gründe:
Kein Straftatbestand wurde erfüllt
Straftatbestand ist gerechtfertigt oder entschuldigt
Verfahrenshindernisse (Fehlen des erforderlichen Strafantrags, Verjährung, Fehlen des besonderen öffentlichen Interesses)
-Telefonat 29.10.
Am 17.08 schickte ich Benny die KeW da steht: Ich lebte alleine in der Wohnung er ist ausgezogen (Januar.) -Alles korrekt. Aber Schlüssel?
Da war ich mir nicht so sicher. Kann mich aufjedenfall erinnern das du noch mal da warst um Reste zu holen und Dinge in den Keller zu packen.
Anwältin: Problem? Sehr wichtig ob sachverhalt (Schlüssel) zu korrigieren .
Rückruf: Benny meinte er weiss es auch nicht mehr genau. Ich auch nicht nach fast 5 Jahren und es geht ja um mich das ich freifunker war und diese Datei nie hochlud.
Er hätte ad-hoc vor gericht gesagt das er den schlüssel abgab, welches kein Problem für mich darstellt. (Reicht wenn Widerspruch, oder nicht genaues)
Also:
Als Zeuge belegen das er bei mir wohnte und ich Freifunk nutze kann er sehr wohl.
Ich weiss es nicht genau wann er den Schlüssel abgegeben hat. Er sagt er hat ihn früher abgegeben.
Drauf ankommen lassen. Wenn sie in Berufung gegen: Freifunk statt Angst nächste Instanz.
=========================== Rechtsanwältin Frau Nicole Fränken ist im Urlaub macht nun RAin http://www.wbs-law.de/anwalt/sarah-aupperle/
-sieht Störerhaftung problematisch. Splash Page relevant (Forum beweis?) Personen auf nachweis die Bezeugen
Negative Festellungsklage einreichen 2. Option? siehe Freifunk-Beispiel Berlin.
Hallo ich kämpfe gegen die Störerhaftung und suche Freifunker von 2010 die Ladungsfähige Adresse für das Gericht nennen
Freifunk Störerhaftung:
Niklas, Benny und Co anrufen für Ladungsfähige Zeugen-Adresse das ich Freifunk im März 2010 betrieben hab.
Fragwürdiges Zitat in KEW: Auch 2010 musse Nutzungsbedingungen akzeptieren Screenshot der heutiger Startseite (Nein Startseite von 2010 mit altem Router nur dargestellt)
…erhalt der Abmahnung. (Nein nie eine erhalten)
23.07.2014: Anruf Anwalt zu Az.: 37/14 ob sie etwas im Sytem sehen können?: Tel.: 02 21 / 95 15 63 – 17
Nicole Fränken macht das nicht mehr sondern verm. Felix. Zudem wurde für die KEW eine Verlängerung bis zum 4.08 gewährt.
Unterlagen kamen an, sie melden sich wenn sie noch etwas benötigen.
Ist die KEW abgelaufen wurde sie eingereicht? Welcher Anwalt ist zuständig? Haben sie meine Unterlagen erhalten? Wurde PKH bewilligt?
—
Manuel Nitschke · Gustav-Adolf-Straße 16 · 30167 Hannover
WILDE BEUGER SOLMECKE
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Hannover, den 17.08.2014
Zum Filesharingverfahren – Az.: 37/14
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte RAin Sarah Aupperle,
meine Klageerwiderung vom 13.08.2014 habe ich erhalten.
Besonders gefallen mir hat mir Umfang, Ansatz und Inhalt.
Wie ich Frau RAin Fränken mitteilte, ist mir besagte Abmahnung nie zugegangen und wollte diese gerne mal zu Gesicht bekommen.
Anzumerken ist das ich den Screenshot erst kürzlich aus einem altem Router erstellte. Dieser stellt aber nur die alte Freifunk-Firmware im Betrieb dar.
In der Aktuell seit Anfang 2014 in Hannover eingesetzten (wird mit B.A.T.M.A.N. Routingprotokoll betrieben), gibt es keine Nutzungsbedingungen mehr.
Die ersten Freifunker die im Jahre 2010 mit dabei waren sind informiert und ggf. bereit auszusagen.
Mit freundlichen Grüßen
¦ Manuel Nitschke
13.08.2014 Endlich geht es mal vorran mit meiner Klageerwiderung, habe heute mit Anwältin gesprochen nun noch Zeugen ladungsfähig machen.
Das neue Gesetz ist ja nicht gerade förderlich für uns Privatmenschen. http://freifunkstattangst.de/2014/08/13/stellungnahme-zum-geplanten-gesetz-zur-neuregelung-der-stoererhaftung/
1.Täter ist man nicht, wenn
der Anschluss mehrfach genutzt wurde (Beweise notwendig) Seit diesem Jahr gibt es die Rechtssprechung (München) 3-4 Urteile cafe/hotel/vater nicht verantwortlich das
2. Störer (deutlich günstiger) ist man nicht, wenn
man aufklärt (Splash-Page)
theoretisch gibt es aber noch eine Prüfpflicht (Überwachen)
http://www.deutschlandfunk.de/gegen-stoererhaftung-der-kampf-fuer-freies-wlan.684.de.html?dram:article_id=294139
Höhe der Gerichts und Anwaltskosten? – Gericht: nach Streitwert
Wenn Antrag nicht entsprochen wird, wie hoch Verfahrenskostenhilfe?
Wenn ich verliere muss ich sämtliche Kosten erstatten? – Ratenzahlung?
-Anwältin: bei verlorenem Verfahren: 1218,56€ +was eingeklagt wurde (evtl. +sachverständiger) wirtschaftliche Bedürftigkeit — Vergleichen kann man sich aber immer!
-Anwältin: Gutes Zeichen das die Richterin genau hin schaut (siehe überhöhte Forderung)
Wo ist die Abmahnung? Wieso erhielt ich nie eine ?
-Anwältin: Ja kann man einfordern!
Diskrepanz Mahnbescheid – Klage? Wieso Unterschiedliche Angaben zur Forderungshöhe zwischen Abmahnung, Mahnbescheid und Klageschrift ?!
-Anwältin: – Mahnbescheid =automatisiertes Verfahren zum Formular. Nicht unüblich aufgrund der Automatisierung.
In der Anlage zur Verfügung sind mehrere streitgegenständlichen Pornofilmen beschrieben? Liegen andere Urheberverstösse vor?
-Anwältin: Es geht nur um einen Film mit Tatzeitpunkt, geben sie aber an (unwarscheinlich das nach so langer Zeit noch etwas kommt)
Im zugestellten Mahnbescheid ist zu lesen, das die Ansprüche als etwa „Gerichtskosten“ bzw. „Rechtsanwalts- / Rechtsbeistandskosten“ aus „Unfall / Vorfall gem. Schadensersatz gem. UrhG „Nummer“ vom „14.06.10““ geltend gemacht werden, und mir als Betroffenener nicht erkennbar ist, um welche Ansprüche explizit es sich handelt.
Sind die Recherchedienstleistungen der „iObserve GmbH“ nicht fehlerfrei? Es sei unter anderem aufgedeckt worden, dass auch Anschlussinhaber ermittelt würden, die eigentlich keinen Upload tätigten und damit die entsprechend abgemahnten Daten nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hät.
Kann man die angeblichen Belege einsehen?
Ungenügende Anforderungen an die verjährungshemmende Wirkung des Mahnbescheides?
In letzter Zeit sind öfters Berichte von Anwälten zu lesen, die darauf aufmerksam machen, dass sehr viele erlassene Mahnbescheide die Verjährung nicht zwingend wirksam hemmen bzw. zu unbestimmt sind.
Hat die Gröger MV mbH lediglich nur die ausschließlichen Nutzungs-und Verwertungsrechte für den Vertrieb des Films: „Private.Lustschweine.Enge.Arschfotzen.hart.gefickt.XXX.DVDRip.Xvid.2010.avi.avi“ (Video-on-Demand) und Download? Die Rechte zur Nutzung und Verwertung etwaiger Internet- und Onlinerechte bleiben allein der Lizenzgeberin vorbehalten.
Kein Verstoss gegen das Urhebergesetz Geistige Schöpfungshöhe wirklich gegeben`?
-Anwältin: Die verschiedene Angriffpunkte prüfen di sowieso (der Anwalt der es betrut wird es prüfen)
Wie Beweiskräftig ist die funktionsfähigkeit der IP-Ermittlungsverfahren. Hashkollision, Zuverlässigkeit von Verbindungsdaten…
Datei ist mir fremd und nicht auf Partitionen zu finden. Habe so etwas nie angeboten.
-Anwältin: wird auch geprüft!!
Was kann noch bestritten werden?
-Anwältin:KE: Fristverlängerung beantragen. (Gericht. ggf Termin vereinbaren)
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Was mir noch auffiel: Ein weiterer Freifunk-Router war Online und zwar auf der anderen Seite der Wohnung.
Sachverhalt: (Differenzierung von: Nicht ausreichend gesichert oder: Bewusst anderen zur Verfügung gestellt)
2006 gründet ich mich einem Nachbar freifunk-hannover.de, um bewusst anderen Zugang zu verschaffen und unseren Anschluss zu teilen. Dazu wurde das OLSR-Routing-Protokoll verwendet. (heute B.a.t.m.a.n.)
Damals hatten wir über 100 Knoten. An immer mehr Orten kostenlos ins Internet.
-Anwältin:Alle Unterlagen/Infos -zuschicken die es dazu gibt! Sie suchen sich das wichtigste raus.
-Anwältin: Wichtiger Punkt: Screenshot vom Disclaimer der Hinweise wie man das WLan nutzt.
-E-Mails etc… sie suchen sich dann schon das wichtigste raus.
-freifunkstattangst. Argumente dazu
Ende 2010 schlief das Projekt es aufgrund der Störerhaftung ein.
2013 lebte Freifunk-Hannover.de mit VPN-Verbindung ins Ausland neu auf.
Das neuste BGH-Urteil sagt: Keine Filesharing-Haftung, wenn Dritte Netzzugang hatten. Dies ist bei Freifunk der Fall.
Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist Access Provider und die können sich auf § 8 TMG berufen.
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich…
-Anwältin: würde so Begründet werden. Ist ein interessanter Fall.
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Mittwoch Rückmeldung um 8:30 Uhr. Um Details des 26.März 2010 zu klären. (sagte: Ich betreibe freifunk.net Täterhaftung nein, die Störerhaftung müsste geklärt werden. Risko vor Gericht immer vorhanden.)
Fragen stellen! 18:44 Uhr — war er da? wie viel Rechner gab es? Sie gibt schon mal die Verteidigungsfrist am 9.7 an das Gericht an.
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http://piraten-hh.de/2014/07/09/freies-wlan-piraten-klagen-gegen-stoererhaftung/
– neu BGH Urteil 2014:
Wenn ein Internetanschlussinhaber in einem Filesharing-Verfahren angeben kann, dass Dritte Zugriff auf den Zugang hatten oder der Anschluss nicht hinreichend gesichert war, gilt die Störerhaftung nicht.
Das geht aus dem Volltext eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom Januar 2014 hervor, der nun vorliegt. Der Bundesgerichtshof hatte am 8. Januar das Urteil gefällt, nach dem ein Familienvater nicht für die Rechtsverletzung durch seinen volljährigen Stiefsohn haftet. Doch die Urteilsbegründung geht über die Familie hinaus.
„Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.“
Filesharing Entscheidung BGH: Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn Zugriff durch Dritte möglich
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-entscheidung-bgh-keine-tatsaechliche-vermutung-fuer-taeterschaft-des-anschlussinhabers-wenn-zugriff-durch-dritte-moeglich-53379/
Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist Access Provider und die können sich auf § 8 TMG berufen.
http://www.offenenetze.de/2014/06/30/was-bedeutet-bgh-bearshare-fuer-oeffentliche-wlans-eine-kurze-besprechung/
http://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-keine-filesharing-haftung-wenn-dritte-netzzugang-hatten-1406-106947.html
AG Hamburg: Keine Haftung für WLAN bei Vermietung von Ferienwohnungen
http://www.offenenetze.de/2014/06/28/ag-hamburg-keine-haftung-fuer-wlan-bei-vermietung-von-ferienwohnungen
Keine Haftung bei Betrieb eines Hotel-WLANs – AG Hamburg wendet Privilegierung des § 8 TMG an
http://www.offenenetze.de/2014/06/23/keine-haftung-bei-betrieb-eines-hotel-wlans-ag-hamburg-wendet-privilegierung-des-%C2%A7-8-tmg-an
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 26.06.2014 mit dem Aktenzeichen: 37/14 iv.
Sie erreichen mich unter der Telefon-Nr. 0163 1620275.
Da ich diese Datei nie hoch oder runter lud, mir keiner Schuld bewusst bin, noch Bittorrent nutze möchte ich gerne die Klage verteidigen.
Zudem wäre zu Rügen das mir nie eine Abmahnung zuging und ich erst mit dem Mahnbescheid Kenntnis (von einem Unfall?) erlangte.
Als Begründer und Betreiber von www.freifunk-hannover.de hatten zu diesem Zeitpunkt andere Personen selbständigen Zugang zu meinen Internetanschluss und kämen als Täter der Rechtsverletzung in Betracht.
Wie kann ich als Transferleistungsempfänger (ALG II) Prozesskostenbeihilfe (PK) beantragen?
—
Herzlich grüsst
¦ Manuel Nitschke
Benny: Cool bleiben die können das nie beweisen. Ich aber das ich Freifunker war. (Eva, Benny, Nachbar, Matze) (Zeugen)
Er zog November 2009 aus. Schlüssel am Dezember gegeben. stimmt nich da er 2010 das war um keller und sachen im zimmer zu räumen
–Schlüssel Benny? normale Wlan WPA2? Freifunk-
IIS Serverlog hätte auch IP-log 26.03. 2010…
zuerst meinte sie noch: freifunk-hannover.de wäre ein Problem. PKH nur bei wirtschaftliche bedürftigkeit… Aussicht auf Erfolg. (nicht gegeben bei unverschlüsselten WLAN) sagt BGH. Es gäbe ansonsten Vergleichswege.
—————Mail an info@freifunk.net————–
Hallo
Monic Meisel meinte ich solle mich wegen dem laufenden Gerichtsverfahren zu Filesharing melden.
Ich hatte sämtliche Unterlagen am 15.01.2014 an mail@kanzlei-hubrig.de geschickt.
Historie:
Hallöchen,
ich bin ein Freifunker aus Hannover und habe (wegen mein offenem WLAN) im Jahre 2010 eine Abmahnung wg. nicht getätigten Filesharing erhalten, der ich mit einer modifizierten Unterlassungserklärung entgegnete.
Vor kurzen bekam ich drei Mahnbescheide (5600€) denen ich allen widersprach und warte nun auf eine (oder) mehrere Klagen.
Könnt ihr mir dabei helfen oder einen Anwalt für Störerhaftung nennen?
Ich melde mich weil ich gestern auf dem Freifunk-Treffen in Hannover von http://freifunkstattangst.de erfuhr, wofür hier welche spendeten.
Grüsse
Manuel Nitschke
Hallo Bea,
anbei die Unterlagen. Aufgrund der Grösse folgt noch eine zweite E-Mail.
– Folgende Filme habe ich nie per Bittorrent geladen. Bisher erhielt ich nur eine Abmahnung von FRASERSIDE Holding.
1.
Film Snuff Massacre_2009 IP-Ermittlung mit Datum: 18.04.2010 2.576,20? Rechtsanwalt: Boehringerstraße 8, 68307 Mannheim
2.
unbekannt IP-Ermittlung mit Datum: 26.03.2010 1,721,54? Rechtsanwalt: Boehringerstraße 8, 68307 Mannheim
3.
Private Independent An Open Invitation A Real Swinger Party in San Francisco FRASERSIDE Holding
IP-Ermittlung mit Datum: 28.05.2010 1,303,16? Rechtsanwalt: Bahnhofstr. 16 59457 Werl
Torrent Hashwert: 0B135F965BC461407FCFD3FD727ECE9A52F3A117
Viele Grüsse
Manuel
Hallo Bea,
vielen Dank für deine Mühe.
Zur Chronologie lässt sich folgendes sagen:
Ich habe eine Abmahnung wegen „einer unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützer Werke“ Ende Juli 2010 erhalten. Diese liegt eingescannt als PDF -> „!Abmahnung FRASERSIDE HOLDINGS LIMITED“ im Ordner „DebCON wegen FRASERSIDE“. Dazu gab ich eine modifizierte Unterlassungserklärung ab.
Am 03.01.2014 erhielt ich dazu einen Mahnbescheid. Aber auch am 11.12.2013 einen von Condor über 2576,20? und am 24.12.12013 einen wegen Focus Ges. f. Forderungsmanag. mbH mit 1,721,54?. Da ich mir überhaupt keinen Reim darauf machen konnte oder irgendeine Kenntnis weiterer Abmahnungen hatte, widersprach ich allem.
„
Film Snuff Massacre_2009 IP-Ermittlung mit Datum: 18.04.2010 Betrag: 2.576,20 EUR
Film unbekannt IP-Ermittlung mit Datum: 26.03.2010 Betrag: 1,721,54 EUR
Film Private Independent An Open Invitation A Real Swinger Party in San Francisco FRASERSIDE Holding
IP-Ermittlung mit Datum: 28.05.2010 Betrag: 1,303,16 EUR
„
In den aufgeführten Zeiten wo ich diese Uhrheberrechtsverletzungen begangen haben soll , betrieb ich einen Freifunk-Router wofür auch es Zeugen gibt. Filme habe ich jedenfalls keine per Bittorrent geladen.
Jetzt war die Frage der weiteren vorgehensweise bezüglich Störerhaftung . Wie bekommt man Akteneinsicht in die Beschlussakte, hilft mir die Freifunk Initiative bei einer möglichen Klage?
Grüße
Manuel
Am 21/01/2014 20:08, schrieb B.-K. Hubrig:
> >
> > Hallo Manuel,
> >
> > hört sich für mich so an, als wären die Sachen erledigt in dem Sinne, daß sie Abmahner aktuell sich nicht mehr bei Dir melden. Richtig?
> >
> > Grüße
> > Bea
Leider hatte ich nicht das Gefühl das Bea mir Helfen konnte. Inzwischen wurde Klage am Amtsgericht Hannover eingereicht. Da ich diese Datei nie hoch oder runter lud, mir keiner Schuld bewusst bin, noch Bittorrent nutze werde ich nun die Klage mit wbs-law.de verteidigen müssen.
Es gab ein gesichertes (Speedport) in Werkseinstellung und ein öffentliches ungesichertes WLAN (Linksys WRT54g mit http://freifunk.net Firmware). Zu diesem Zeitpunkt gab es keinen VPN-Tunnel der die Daten umleitete sondern direkten Zugang über meinen Anschluss.
>
> Wer hat den Router installiert und kann den verwendeten Router sowie die Art der Verschlüsselung bezeugen (Bitte ggf. den vollen Namen, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift angeben)? Gibt es noch Rechnungen oder sonstige Belege (Falls ja, bitte beifügen)?
>
Ich selbst.
>
> 12. Gibt es sonst noch wichtige Angaben zum Sachverhalt, die aus Ihrer Sicht hilfreich für eine Verteidigung gegen die Klage sein könnten?
Soweit ich informiert bin, hat ihre Kanzlei folgendes BGH-Urteil erwirkt:
Wenn ein Internetanschlussinhaber in einem Filesharing-Verfahren angeben kann, dass Dritte Zugriff auf den Zugang hatten oder der Anschluss nicht hinreichend gesichert war, gilt die Störerhaftung nicht. Das geht aus dem Volltext eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom Januar 2014 hervor, der nun vorliegt. Der Bundesgerichtshof hatte am 8. Januar das Urteil gefällt, nach dem ein Familienvater nicht für die Rechtsverletzung durch seinen volljährigen Stiefsohn haftet. Doch die Urteilsbegründung geht über die Familie hinaus.
„Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.“
Filesharing Entscheidung BGH: Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn Zugriff durch Dritte möglich
http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-entscheidung-bgh-keine-tatsaechliche-vermutung-fuer-taeterschaft-des-anschlussinhabers-wenn-zugriff-durch-dritte-moeglich-53379/
Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist Access Provider diese können sich auf § 8 TMG berufen.
http://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-keine-filesharing-haftung-wenn-dritte-netzzugang-hatten-1406-106947.html
AG Hamburg: Keine Haftung für WLAN bei Vermietung von Ferienwohnungen
Keine Haftung bei Betrieb eines Hotel-WLANs – AG Hamburg wendet Privilegierung des § 8 TMG an
Darauf möchte ich mich in der Verteidigung berufen.
—
Herzlichst grüßt
¦ Manuel Nitschke
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https://titanpad.com/DHmQgSCsnU
brainstorming für einen infotext zu freifunk hannover
inhalt&ziele – grobüberblick:
– informieren:
– was ist freifunk?
– wer verbirgt sich hinter der initiative?
– wie kann ich mitmachen?
– neue teilnehmer_innen gewinnen
– nicht: technische details
zielgruppen:
[1] privatpersonen
[2] kommerzielle anbieter (cafés, kneipen, läden)
[3] initiativen (pavillion, etc.)
[4] kommunale einrichtungen
-> einen flyer/infobroschüre/text für jede zielgruppe [1] bis [3]?? oder reicht einer?
-> [4] erstmal rausnehmen, das ist noch ne nummer zu groß
medien:
– flyer/infobroschüre
-> was haben, was man interessierten (nachbarn, cafés…) in die hand drücken kann (oder
worauf man gut verlinken kann)
-> am stand am kdw-fest auslegen
-> geschäfte/cafés ablaufen
– homepage
fragen, die vom infotext geklärt werden müssen:
– worum geht’s überhaupt?
-> internet-uplink teilen
-> freies, netzneutrales internet ohne vorratsdatenspeicherung für alle!
– wie funktioniert das?
-> mesh grob erklären
-> vpn grob erklären?
– was habe ich davon?
-> [1]: sei teil einer tollen initiative!
außerdem:
– netzneutralität
– sicherheit vor datensammelwut durch den provider
– keine effektive vorrratsdatenspeicherung, unabhängig, wie sich die dt. gesetzeslage
mal wieder ändert
– bedingt sicherheit vor cops und staatsanwaltschaft (sollten wir damit explizit
werben???)
-> [2]+[3]: bietet euren gästen/mitgliedern/etc. wlan an, ohne angst vor störerhaftung haben
zu müssen
– was kostet mich das?
-> ca. 20€ für einen router
– wie kann ich einen router umrüsten?
-> weblink auf step-by-step-guide
– welche geräte/hardware brauche ich
-> nur einen router! weblink auf liste der routertypen.
– gibt es jemand, der mir einen router umrüsten kann oder dabei helfen kann? v.a. [1]
-> ffh treffen
– gibt es jemand, der mir eine komplette wlan-infrastruktur einrichten kann? v.a. [2]+[3]
-> als „dienstleistung“ anbieten?
– kann ich irgendwo einen schon fertigen ffh-router bekommen?
-> bereits konfigurierte router anbieten zum einkaufpreis?
– gibt es einen technischen support? was mache ich, wenn das netz ausfällt?
-> ???
– wie ausfallsicher ist das netz?
-> ???
– wird mein internet dadurch langsamer? v.a. [1]
-> filme streamen/zocken/bittorrent eher schwierig… (soll das wirklich in den flyer?)
– was ist mit störerhaftung?
-> sehr wichtiger punkt! vpn-konzept erklären. nochmal rechtlich absichern?
– wie sicher ist das?
-> angriffe direkt über die luftschnittstelle: nicht sicher
-> angriffe aus dem ffh-vpn: hmmmm
-> angriffe aus dem internet: sicher, weil anonym und weil keiner mitspeichert
– woher weiss ich, dass ich hannover freifunk vertrauen kann?
-> das ist aus meiner sicht eine eine gute frage, auf die wir keine gute antwort haben! was
helfen würde:
– gemeinnütziger verein
– „prestige“-projekte (pavillion!)
– hinweis: initiative von privatpersonen ohne kommerzielles interesse!
– gegenfrage: „woher weisst du, dass du deinem provider vertrauen kannst“ 😉 kann man
aber so nicht bringen…
– wo stehen schon überall knoten? wie ist die resonanz/verbreitung in hannover?
-> ffmap!
was brauchen wir noch?
– step-by-step-guide zum router umrüsten für einsteiger_innen
– ffmap
Entwurf eines ausführlichen Infotextes
(muss gekürzt, editiert und auf formale und technische Fehler hin untersucht werden)
Einführung
Freifunk Hannover ist eine nicht-kommerzielle Initiative für den Aufbau eines freien Funknetzwerkes. Ziel ist es, ein möglichst flächendeckendes WLAN aufzuspannen, mit dem sich Nachbar*innen untereinander vernetzen können und in dem Internetzugang möglich ist. Das gesamte Freifunk-Netz wird dabei von Privatpersonen in Eigenregie aufgebaut und gewartet. Anfallende Kosten für den Netzbetrieb werden durch Spenden oder aus privater Tasche finanziert.
Motivation
Der freie Datenaustausch im Internet wird aktuell durch massive Speicherung von personenbezogenen Daten und die Abmahnindustrie immer mehr eingeschränkt.
Da es durch die Störerhaftung erschwert wird, anderen Menschen einen freien und anonymen Zugriff auf den eigenen Internetzugang zu ermöglichen, werden Menschen, die sich keinen eigenen Internetanschluss leisten können oder ohne festen Wohnsitz sind, vom derzeit wichtigsten Kommunikationsmedium ausgeschlossen. Das Konzept der Störerhaftung gibt es übrigens in kaum einem anderen Land der Welt, weshalb Touristen an vielen Orten freies WLAN vorfinden, außer eben in Deutschland.
Durch Freifunk werden diese Behinderungen des freien Informationsflusses ausgehebelt, ohne dass ein kommerzielles Interesse verfolgt wird. Zusätzlich befindet sich die Netzwerkinfrastruktur des Freifunk-Netzwerks, die ausschließlich mit freier und quellenoffener Software betrieben wird, im Besitz der Nutzer*innen, also im Besitz der Gemeinschaft.
Mitmachen!
Jede*r kann am Freifunk-Netz teilenehmen. Dafür wird ein handelsüblicher Router mit der Hannover-Freifunk-Firmware bespielt. Unterstützt werden aktuell vor allem Router-Modelle der Firma TP-Link, die ab ca. 20€ erhältlich.
Das Aufspielen der Firmware ist leicht und kann meist auch mit minimalen technischen Vorkenntnissen durchgeführt werden. Darüber hinaus trifft sich die Freifunk-Initiaitve mehrmals im Monat und betreibt ein Forum und ein Wiki, in denen Hilfestellung gegeben wird. Die Teilnahme an den Treffen und der Kommunikation im Forum ist natürlich freiwillig.
Netzaufbau / Technik
Jeder Freifunk-Router stellt einen WLAN Access Point zur Verfügung, über den sich Endgeräte (Rechner, Smartphones…) am Hannover-Freifunk-Netzwerk anmelden können – wie bei jedem Heim-Router. Im Gegensatz zum privaten Router zu Hause baut ein Freifunk-Router außerdem ein Funknetzwerk zu anderen Freifunk-Routern auf, sofern diese sich in Reichweite befinden.
Endgeräte kommen über dieses WLAN ins Internet, solange der Router, mit dem sie verbunden sind, über beliebig viele andere Router, die untereinander funken, mit dem Internet verbunden ist. Dadurch vergrößert jeder Freifunk-Router, der sich in Reichweite eines anderen befindet, das Freifunk-Netzwerk und stellt einen Internetzugang zur Verfügung.
Anonymität, Sicherheit, Netzneutralität, rechtliche Absicherung
Jeder Router mit Internetzugang baut eine verschlüsselte Verbindung (VPN) zu den Freifunk-Servern auf. Von dort wird die Verbindung verschlüsselt über einen schwedischen Server ins Internet geleitet.
Der Internet-Provider kann dadurch nicht „mitlesen“, was die Benutzer*in im Internet tut. Freifunk-Hannover speichert keine Informationen über aufgerufene Internetinhalte.
Da der letzte Server in der Kette nicht in Deutschland, sondern im Ausland steht, ist die deutsche Störerhaftung unwirksam, denn die IP-Adresse, die ggf. in den Server-Logs auftaucht ist keine deutsche (sondern eine schwedische). Da der schwedische Serverbetreiber außerdem keine personenbezogenen Daten erhebt, kann die IP-Adresse einer Benutzer*in beim Surfen keinen Personendaten zugeordnet werden. So wird ein anonymer Internetzugriff ermöglicht, bei dem einzelne Benutzer*innen nicht zurückverfolgbar sind und Vorratsdatenspeicherung wirkungslos ist.
Da Daten zwischen Endgeräten und Freifunk-Routern unverschlüsselt übertragen werden, ist das Freifunk-Funknetzwerk wie jedes andere öffentliche WLAN (z.B. in Hotels oder Cafés) jedoch nicht abhörsicher. Daher ist die Benutzung von SSL (https) oder anderen Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen auch beim Surfen mit Freifunk ausdrücklich empfohlen.
…auf einen Blick
1. Freier Informationsaustausch ohne kommerzielles Interesse; Infrastruktur ist im Besitz der Gemeinschaft.
2. Rechtliche Absicherung beim Teilen des Internetanschlusses mit anderen.
3. Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes ohne aufwändige Technik.
4. Anonymität und Schutz vor Datensammelwut.