Im Namen des Volkes

Um fünf bestandslose Sanktionsbescheide des Jobcenters vor Gericht zu kippen, benötigt man Nerven, eine gute Verteidigung, Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe. Auch wenn sich die Mühe lohnt, das Theater ist nicht ganz billig. Vom Steuerzahler finanziert: Gerichte, Richter, Anwälte (Alleine meine 4081,70 €), Protokollanten, Zeugen, Arbeitsausfall-Entschädigungen und sogar Rechtsabteilungen. Die Kohle kann sinnvoller eingesetzt werden. Ich schlage ein BGS vor. Viel nützlicher als willkürlich Geldstrafen zu verhängen, Leistungsberechtigte zu bedrohen oder solange zu schikanieren bis sie durch die grundgesetzwidrigen Existenzangst Arbeitsunfähig werden. Die Entscheidung des Sozialgerichts Hannover kann ich d.h. mit gutem Gewissen als Sieg für Gerechtigkeit empfehlen.

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Meine erste Sanktion erhielt ich aufgrund eines Vorstellungsgespräches bei der DIS AG. Die nächste weil ich vom Minijob gekündigt wurde. Weitere liessen nicht lange auf sich warten. Da hieß es im Jahre 2013 dann ich hätte „falsche Bewerbungen“ eingereicht. Von 10 vorgelegten zuwenige auf die im VA vorgeschriebene „Helferstellen“. Bei der LEMA GmbH hätte ich das „Zustandekommen der Tätigkeit von vorneherein verhindert“, bei der Timepartner GmbH im Vorstellungsgespräch eine zu hohe Gehaltsvorstellung geäussert. Dank der Amadeus Fire AG bekam ich mit der grandiosen Begründung: „Persönlich nicht geeignet“ eine weitere Sanktion reingewürgt. Über ein Jahr später wurde der letzte Sanktionsbescheid mitten in der Gerichtsverhandlung vom Jobcenter-Vertreter der Rechtsabteilung zurück genommen.

Immerhin gibt es einen Lerneffekt: Beim nächsten Verfahren stelle ich gleich Strafanzeige wegen Verleumdung, um zusätzlich auch die Staatsanwaltschaft zu beschäftigen. Ob diese Menschen dort auch mit den gleichen Lügen und Falsch-Aussagen aufwarten? Meine Anwältin ist gespannt! Am besten läd man dazu auch gleich die Presse ein und kümmert sich um noch mehr Zuschauer. Einige haben bei mir schon Interesse bekundet. Allen vorran diese Arbeitsloseninitiative. Na wenn das mal nicht lesenswert ist, was dann? Aber überzeugt Euch selbst:

 



Vorerst verlas die Richterin meine Klage. Mir ward vorgeworfen mich unfreundlich verhalten und das Telefon-Interview nur kurz geführt zu haben. Neben dem Widerspruch war mein Gegenargument das ich mich zu keinem Zeitpunkt unfreundlich verhielt und die ausgeschriebene Stelle gar nicht existierte.

Ich gab das Gespräch aus meinen Notizen *(siehe) wieder.

Ein Ehrenamtlicher Richter stellte die Frage wieso ich denn nicht in ein Bewerberpool aufgenommen werden wolle?! 
Ich verweise auf Datensparsamkeit zudem könne nicht nachvollziehen was mit meinen Daten passiert.
Ausserdem habe ich negative Erfahrungen mit Anrufen fremder Firmen und nicht Jobcenter-Briefen.

-Die Protokollantin schrieb…-

Meine Anwältin las derweil aus der Stellenbeschreibung: Suchen sie nicht weiter, kommen sie zu uns!
Ich äussere unseriöses Behagen worauf ein Ehrenamtlicher Richter die Zeitarbeitsfirma DIS AG verteidigt. Schliesslich gäbe es ja einen „Fachkräftemangel„.

Die Personalreferentin wurde als Zeugin herbeigerufen, um den Sachverhalt schildern.
Sie zögerte und konnte sich nicht genau erinnern. Dann fing sie an zu lügen ich hätte nichts am Telefon gesagt oder lange Pausen eingelegt. Wie lange das Gespräch lief, konnte sie nicht sagen. Auch keine Angaben ob es diese Stelle überhaupt gab. Richterin:Wie viele Gespräche werden geführt? 5x pro Woche.
Sie kann nichts genau belegen oder sich gar genau erinnern, wüsste aber das ich mich negativ äusserte. Zudem sei ich nur kurz angebunden gewesen.

Ich beobachtete wie sich der Jobcenter-Mitarbeiter sich an den Kopf fässt, da machte ich gerne mit und zeige allen meinen  #facepalm.

Daraufhin zog Sie mit Aussagen wie „Das Gespräch damals, das hätte ich mir doch sparen können“ weiter über mich her.
 

Die Richterin hingegen wollte das alles noch einmal genauer wissen. Sie hakte nach. Nach welchen Vorgaben so ein (Zwangs-) Gespräch denn überhaupt vonstatten ginge? Und „Ob sich die ein odere andere Aussage nicht widerspricht?“.

Nun sei ich plötzlich doch nicht kurz angebunden gewesen und hätte auch mehr von mir erzählt. Ausserdem hätte ein Jobcenter angerufen, um Ihr mitzuteilen, dass ich auch bei anderen (Sklavenhändler-) Firmen negativ aufgefallen wäre.

Auf Nachfrage meiner Anwältin:
Wenn nach Berufserfahrungen gefragt wird muss doch etwas erzählt worden seien? -Sie wusste es nicht mehr.
Haben sie ständigen Kontakt mit JC-Mitarbeiter?  -Ja mehrere Mitarbeiter arbeiten mit diesen zusammen.
Wie heissen die Personen vom Jobcenter mit der sie Kontakt pflegen? – Herr und Frau xxxxxxx
Ist es üblich erst das Gespräch zu führen, um dann zu Fragen ob man in einen Bewerberpool aufgenommen werden möchte?
Welches Jobcenter hat angerufen? -Sie wusste es nicht.  Braunschweig oder Hameln. (lol)
Wenn sie 5 solcher Gespräche pro Woche führen und dieses Gespräch so schlimm verlaufen sein soll wie sie behaupten, kann man sich doch daran erinnern?
Dann erinnerte sie sich plötzlich doch. Sie hätte nach Betriebsystemen etc… gefragt und ich hätte nur mit ja und nein geantwortet.

Der Rechtsstellenbeauftragte vom Jobcenter zieht plötzlich die Sanktion zurück. Auf meine Nachfrage weshalb gab er mir keine Antwort.
Meine Vermutung: Bevor es hier noch peinlicher wird, brechen wir diese armselige Theater-Show lieber ab.
Die Anwältin fragt ob die Kosten übernommen werden. Jobcenter: Ja.  
Ich: Na dann…Viel Spaß beim bezahlen. 😀

* -Meine Notizen zum Verlauf und Wortlaut des Gespräches mit Frau Ka**********:


Herr Nitschke: Schönen guten Tag!
Frau K*********: erwidert meine Begrüssung
Frau K*********: erzählt von der 40jährigen Firmengeschichte der DIS AG und nennt weitere Zahlen ihrer
Personaldienstleistungs-Unternehmung.
Herr Nitschke: nimmt dies zur Kenntnis.
Frau K*********: bedankt sich und befragt mich sehr intensiv zu meinem beruflichen Hintergrund und zu meinem Lebenslauf.
Herr Nitschke: erzählt über seine mehrjährige Tätigkeit bei der CONDAT Datensysteme GmbH.
Herr Nitschke: „Ich war im technischen Support für unser Kunden aus kleinen und mittelständigen Unternehmen telefonisch, aber
auch gerne vor Ort tätig.“
Herr Nitschke: „Des Weiteren habe ich PC-Systeme in der Werkstatt assembliert und war aber auch bei Reparatur von allerlei
Geräten – anfangs z.B. auch Notebooks – tätig.“
Herr Nitschke: „Dazu gehörte auch die Beseitigung und Problemlösung bei Hard- oder Softwareproblemen. Netzwerke habe ich
gerne Vor Ort eingerichtet. […]“
Frau K*********: „Haben Sie auch Erfahrungen mit Datenbanken? Wenn ja, welche?“
Herr Nitschke: „MySQL oder MSSQL habe ich schon öfters konfiguriert oder eingerichtet!“
Frau K*********: (sinngemäß und nicht mehr näher im Gedächtnis) „Haben sie auch zu diesem oder jenem Erfahrungen gesammelt?“
Herr Nitschke: „Ja/Nein!“
Frau K*********: fragt, mit welchen Betriebssystemen ich Erfahrung habe?
Herr Nitschke: „…mit sämtlichen Windows-Versionen von 95 bis Server 2008 und etwas Linux! Diese installierte ich für oder
bei Kunden oder konfigurierte diese nach deren Wünschen.“
Frau K*********: „Was haben sie außerdem noch dort gemacht?“
Herr Nitschke: „Weil ich dort Mädchen für alles war, habe ich einiges gemacht. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeiten sind aber
auch in meinem Arbeitszeugnis aufgelistet!“
Frau K*********: bedankt sich für die Information und fährt fort.
Frau K*********: „Leider haben wir die Stelle als Anwendungsberater schon vergeben, aber wir können versuchen, sie in den Berwerberpool aufzunehmen um zu
 vermitteln!“
Herr Nitschke: „Danke, ich möchte nicht anderweitig von Ihnen vermittelt werden!“
Frau K*********: (Tonfall deutet darauf hin, dass die vorangegangene Stimmung in Unmut kippt) „Aber warum denn nicht?“
Herr Nitschke: „Meine Bewerbung galt nur auf die ursprünglich als offen ausgeschriebene Stelle. Schade, dass diese nicht mehr zur Verfügung steht…“
Frau K*********: „Wir können aber doch ruhig Ihre Daten hier aufnehmen, um sie vielleicht in diesem Berufsfeld weiterzuvermitteln. Das erhöht Ihre Chancen!“
Herr Nitschke: „Nein Danke, mit einer Aufnahme in einen Bewerber-Pool erklärte ich mich ja bereits bei der Übermittlung meiner Bewerbung an Sie, mit nicht einverstanden!“
Frau K*********: wünscht noch einen schönen Tag und beendet das Gespräch.

————————————————————————————————-

Jede Aufforderung hatte ich erfüllt. Pro Monat mehr als 10 Bewerbungen vorgelegt. Nur einmal fand ich zuwenig Helfer-Stellen. Meist bin ich sogar für qualifizierte Fachkräfte-Berufe eingeladen worden. Der Heise-Verlag nahm mich als Praktikant. Für das Schrottcenter ist dies irrelevant! Diese müssen ohne Verhältnissmässigkeit Ihre Sanktionsquote erfüllen um Prämien einstreichen zu können. Nur gab es da ein kleines Probleme: Das Jobcenter der Region Hannover ist unfähig formell richtige Sanktionen auszuschreiben.

Hier der Gerichtsbescheid der gleich 4x Sanktionen aufeinmal aushob: 

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Die Gegnerin befand sich bereits 20 Minuten vor mir im Gerichtsaal.
Zu Beginn verlas die Richterin 5 AZ mit meinen Gegen-Argumenten.

Da es sich um eine Anhörung handele, sollte sich zeigen ob sich hier aussergerichtlich geeinigt würde.
Denn: Allein aufgrund dessen, das die 4 ergangenen Bescheide zur 60% Sanktionierung den formellen Anforderungen nicht
genügen sind diese zurück zu nehmen, oder neu zu erstellen. So ging nicht hervor, was mit der überlappenden 30% Sanktion aus März 2013 passiert. Hierzu konkludiere, dass ein neuer Bescheid hätte ergehen müssen. Einfach nur „formal unheilbar“ und nichtig, so das Gericht.

Gegnerin: Erstrebt die ständige Provokation um mich Emotional ausgleiten zu lassen.
Ich betone das ich immer alles vorlag und meine Pflichten erfülle.
Zwiegespräche finden statt. Wieso ich mich hier so und da anders mit so und dem Text bewarb.
Die Gegnerin betont: Sie müssen eine EGV abschliessen. Die Ortsabwesenheit und alles zu unternehmen um aus Leistungsbezug zu kommen, stünde so im Gesetz.
Die Richterin ist der Meinung die Bewerbung sei grenzwertig, da ich mich auf das JC bezog. Meine Anwältin entgegnete, das man sich sehr wohl aud die Referenznummer beziehen darf und daran nichts auszusetzen ist.

Die 3 Frauen unterhielten sich. Ich bemerkte das ich häufig nicht zu Wort komme, da ich ungern reinrede. Ein grober Fehler. (Man hätte z.B. anmerken können das das JC bezüglich fehlerhafte Daten wie „zum VG nicht erschienen“ vorhält)
Frage: Was erwarte ich vom JC? -Gar nichts. Denn sie Lügen und bedrohen oder versuchen mit Sanktionen Geld einzusparen und einem die Existenz zu vernichten. Die Gegnerin macht einen auf verwundert und meckert.
Gegnerin: Ich beziehe Leistungen solle mich beim JC wie bei einem Arbeitgeber verhalten. Auch Unterschreiben. Sie müssen EGVs abschliessen.
Ich geniesse Vertragsfreiheit. Wäre es Gesetz müsste ich nichts unterschreiben. Die Almosen gehören zur staatlichen Fürsorgepflicht. Vor Gesetz sind alle gleich.

Richterin: Wie viele Bewerbungen geschrieben? -seit Praktikum 47x
Woran liegt es das wenn ich eingeladen werde es nicht zu einer Einstellung käme?  -Die Gründe weshalb sich für andere entschieden wird, werden oft nicht mitgeteilt. Viele Bewerber haben das Nachsehen.
Wäre eine Massnahme zur Unterstützung der Bewerbungsaktivitäten sinnvoll? -Meine SB war immer zufrieden mit meinen Bewerbungen war, schob mich  nichts desto trotz in eine Sinnlos-Massnahme (Aktivierungscenter).

Gegnerin versucht ständig mich anzumachen und will wissen was ich vom JC denn wolle, ewig im Sozial-Bezug oder vermittelt werden? Sie unterstellt immer wieder ich hätte mich negativ Verhalten. Ich entgegnete. (möglichst sachlich) Weitere Unterstellungen folgen. Gegnerin fragt ob ich das ganze Leben von ALG leben wolle. (Als wenn es genügend Arbeit für alle gibt und die mich vermitteln könnten)

Die DIS AG konnte nicht darlegen ob die Stelle zum Anwendungsberater vor oder nach meiner Bewerbung vergeben war. Die Richterin meint 12 Minuten  seien nicht lang. Ich war hingegen schon zu Gesprächen wo in 15 Min. Takt neue Bewerber geholt wurden eingeladen.
Anwältin: Nicht ohne Grund hat mein Mandant in der Eidestattliche Erklärung dargelegt das die Vorwürfe nicht zutreffen. Niemand unterschreibt eine strafbewehrte Falschaussage.
Die Gegnerin pocht auf Anhörung von Zeugen, die Richterin verschiebt das Gespräch in ein weiteres Verfahren.

Es wird ein Urteil wg. den 4 Sanktionen erwartet. Die Bescheide waren nicht hinreichend bestimmt. Es war nicht ersichtlich wie viel nun Sanktioniert werde. Der Verfügungssatz genügt den Anforderungen des §33 SGB X nicht. Über den Überprüfungsantrag des VA wurde noch nicht entschieden.

Auch wenn nicht alles zur Sach-und Rechtslage beitrug, so waren sämtliche Klagen von Erfolg gekröhnt.

Mitte 2014: Nach der Untätigkeitsklage zum Widerspruch gegen den mir auferlegten Verwaltungsakt wurde auch dieser nachträglich aufgehoben.

—- Fragen und Notizen —

Kann ich mir eine Sitzung beim Sozialgericht (SG) anschauen?
Ja. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Ist eine Verhandlung ausnahmsweise nichtöffentlich (z.B. Erörterungstermin), wird auf dem Sitzungsaushang an der Tür zum Sitzungssaal darauf hingewiesen.

Wer nach einer Nichtunterschrift der EGV sanktioniert wird, hat gute Karten bei einer Klage. Wenn der Anwalt das richtig macht, hat der Leistungsberechtigte keine Probleme. –Gerichtsurteil Sanktionen dürfen nicht verhängt werden, wenn die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsgericht erlassen wurde (Hessisches Landessozialgericht Az: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007)-Rechtsbeugung bei illegaler Sanktion. Hier lagen nachweislich und eindeutig immer verfassungswidrige Sanktionen vor.

Gegen seinen Sachbearbeiter (Amtsträger) Anzeige erstatten.

Zahl der verhängten Sanktionen: Bei Zielerreichungen erhalten Jobcenter-Chefs Prämien

es gute Arbeitslosen-Initiatitiven wie das Cafe-S- der Gruppe Solidarität in Hannover. Oder die bundesweit agierenden Mitläufer.
Die helfen als Beistand weiter!

Vor Vertragsschluß gehen persönliche Daten, die über den Lebenslauf hinausgehen und für den Job sowieso irrelevant sind, die ZAF nichts an.
GANZ FETT durchkreuzen, fett dazuschreiben, dass du jedwede Datenspeicherung/-verarbeitung über den VV-Bezug hinaus ausdrücklich untersagst, unter Hinweis u. a. auf das BDSG sowie Art. 8 der EU-Charta , Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Außerdem ist es allen Stellenanbietern durch die AGB der Jobbörse verboten, Stellen auszuschreiben in der Absicht, einen Pool damit zu bilden.
 
Die zwingende Aufnahme in einen Bewerberpool für die Vermittlung in eine konkrete Stelle, widerspricht zweifelsfrei und  justiziabel belegbar den geltenden Datenschutzbestimmungen, die ebenfalls zweifelsfrei, ein im GG verankertes, Grundrecht  darstellen.
Mein, auf gängiger Missachtung vieler AG begründeter, und hier somit prophylaktisch vorgetragener Widerspruch einer derartigen Datensammlung, war also keinesfalls unrechtsmäßig, sondern leitet sich allein aus meinem Recht auf geltenden Datenschutz, Datenvermeidung und Datensparsamkeit ab.

EU Grundrecht Artikel 5 Verbot von Zwangsarbeit Artikel 8: personenbezogener Datenschutz
Um Datenmissbrauch vorzubeugen.Nach dem Gebot der Datensparsamkeit wie sie im BDSG verankert ist.

Ich wäre froh nichts mehr mit dem JC zu tun haben zu müssen und von eigener Arbeit leben zu können statt vom nötigsten zu Leben. Fühle mich ständig Bedroht. Statt durchführen einer Potenzialanalyse wird man verarscht und muss immer verhemmt allen Anschuldigungen Widersprechen.  

Die bestehenden Regelungen zum ALG II sind grob verfassungswidrig.
Die aus dem Sanktionsparagraphen heraus zu unterschreibende Wiedereingliederungsvereinbarung impliziert Sanktionen bis zur vollständigen Streichung aller Leistungen, also finanziellen Mitteln zur Selbstverwaltung und -bestimmung.

Gegenüber dem Grundgesetz der BRD sind außerdem §§ 2, 10, 15 und 31 SGB II verfassungswidrig:

– Es gibt in der heutigen Gesellschaft kein Recht auf Menschenwürde nach Art. 1 GG, wenn das finanzielle Existenzminimum aufgrund von § 31 SGB II entzogen werden kann.
– Es gibt kein Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art 2 GG, wenn das Existenzminimum nach § 31 SGB II entzogen wird. Die Möglichkeit zu leben ist in der heutigen Gesellschaft an eine finanzielle Ausstattung gebunden.
– Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 GG, wenn Erwerbslose sich staatlichen Auflagen unterwerfen müssen, um das Existenzminimum nicht nach § 31 SGB II entzogen zu bekommen.
Da nach Art. 3 Abs. 3 GG niemand seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen wegen benachteiligt oder bevorzugt werden darf, darf auch niemand wegen Erwerbslosigkeit benachteiligt werden, die unterschiedlichsten Ursachen haben kann, nach dem Hartz-Konzept aber immer von den Erwerbslosen in parasitärer Absicht verschuldet wurde.
– Es gibt keine Meinungsfreiheit und keine Freiheit der Kunst und Wissenschaft nach Art. 5 GG, wenn den Erwerbslosen die Möglichkeit genommen wird, sich publizistisch, künstlerisch oder wissenschaftlich zu betätigen, weil sie dem staatlichen Zwang nach den §§ 2, 10, 15 und 31 SGB II ausgesetzt sind, um das Existenzminimum zu erhalten.
– Es gibt keinen Schutz von Ehe und Familie nach Art 6 GG, wo der Leistungsanspruch nicht für jeden Menschen eigenständig besteht, sondern die Menschen vom Staat in Bedarfsgemeinschaften mit gegenseitiger Einkommensanrechnung gesehen werden, was dazu führt, dass erwerbslose Menschen sich finanziell besser stellen, wenn sie getrennt leben.
-Es gibt kein Recht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG, wenn die Erwerbslosen sich nach § 7 Abs. 4a SGB II nicht ohne vorherige Zustimmung der Arbeitsmarktverwaltung außerhalb des ortsnahen Bereiches aufhalten dürfen, ohne nach § 31 SGB II sanktioniert zu werden.
– Es gibt kein Recht auf freie Berufswahl und freie Wahl des Arbeits- und Ausbildungsplatzes nach Art 12 GG, wenn die Erwerbslosen unter praktischem Ausschluss des Widerspruchsrechts nach § 39 SGB II in Eingliederungsverträge gezwungen werden, die sie unter Androhung der Streichung des Existenzminimums nach § 31 SGB II zur Teilnahme an Maßnahmen und Tätigkeiten verpflichten.

Weiterhin gilt „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die […] unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“, so z.B. die mit Sanktionen belegte Ablehnung von Arbeitsangeboten, laut dem „Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit“ der ILO als Zwangsarbeit

Ich habe meine generelle Bereitschaft bekundet, im Gegenzug hat die ZAF unseriöses Gebaren (Drohung, Einschüchterung) an den Tag gelegt, womit schon mal grundsätzlich die Vertrauensbasis erschüttert wurde und als Beleg für deine Vorsicht dient.
Wir streichen dir deine Almosen, weil du „persönlich nicht geeignet bist.“ Was bezweckt dieser Kindergarten? -Rechtsbeugung im Amt.

Durch Bevormundungen und erzieherische Maßnahmen wie Sanktionen möchte man Mittellose zu einem arbeitsmarktkonformen Verhalten zwingen.
Letztlich führt diese Art der Erwerbslosenbetreuung aber meist zu einem Verlust des Selbstwertgefühls des Betroffenen und verringert letztlich seine Chancen auf eine neue Stelle. 

Politiker retten lieber Banken und ganze Länder wenn es um Erwerbslose geht. Jesus von Nazareth Sohn Gottes sagte: „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in das Reich Gottes gelangt.“ Alle Hartz IV Empfänger kommen in den Himmel, andere wohl eher nicht. Behörden machen Geschäfte, dabei sind dies unsere Angestellten. Statt nach Anerkennung zu suchen, sollte man sich ab und zu Respekt verschaffen. Man bekommt von Merkel Respekt wenn man keine Steuern zahlt.

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