„Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungsweg in vollem Umfang entsprochen.“
Wie oft durfte ich diesen oder ähnlichen formulierten Satz, in den letzten Monaten lesen…
Ich habe den fünften rechtswidrigen Bescheid seitens der Arbeitsagentur/dem Jobcenter Hannover erfolgreich angefochten.
Um dies zu erreichen beschäftigte ich (auf Eure Steuerkosten) Anwälte. Dank Prozesskostenhilfe widerspricht man Behörden aufgrund Ihrer falsch ausgestellten Bescheide.
Möge die Sammlung beginnen:
Jobcenter Region Hannover
Lange Laube 32
30159 Hannover
Hannover, den 29.06.2012
Widerspruch gegen lhren Bescheid vom 19. April 2012
Sehr geehrte Damen und Herren‚
mit Schreiben vom 27.04.2012 hatte ich gegen Ihren Bescheid vom 19.04.2012 Widerspruch eingelegt.
Bis heute habe ich keine Entscheidung über meinen Widerspruch erhalten.
Bitte lassen Sie mir Ihre Entscheidung bis zum 31.07.2012 zukommen.
Anderenfalls muss ich leider Untätigkeitsklage einreichen.
Mit freundlichen Grüßen

Hannover, den 30.04.2012
Widerspruch gegen Ihre Bewilligungsbescheide vom 20. April 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen beide Bewilligungsbescheide über Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 20. April 2012, für die Zeiträume 1.05.2012 bis 30.05.2012 sowie 01.06.2012 bis 30.11.2012
lege ich hiermit W I D E R S P R U C H ein.
Begründung:
In oben angegebenen Bescheiden wird mir ein Netto-Erwerbseinkommen von 300,00 EUR unterstellt. Mein Einkommen im Mai wird voraussichtlich 0,00 EUR betragen.
Der Berechnungsbogen ist daher fehlerhaft.
Ebenso wird in genannten Bescheiden faelschlicherweise vermerkt, dass ich den Antrag am 04.04.2012 gestellt hätte. Mir liegt ihrerseits aber eine Bestätigung vom 03.04.2012 vor.
Weiterhin wird in beiden Bescheiden meine Bankleitzahl (BLZ) fälschlicherweise mit der „**********“ – statt wie von mir im Antrag ausgefüllt mit „********“ – angegeben.
Daher ersuche ich sie dringend, die von mir aufgeführten Fehler zu korrigieren, und erlaube mir ferner, die mir zustehenden Leistungen in voller Höhe zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen

3 Monate waren seit dem Widerspruch verstrichen! -Wow! Das Wort „Untätigkeitsklage“ erbrachte mir mal eine Reaktion!
Wehe aber wenn wir nicht sofort antworten, sollte das Jobcenter mal etwas von uns haben wollen.
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Agentur für Arbeit
Brühlstr. 4
30169 Hannover
Hannover, am 19.03.2012
Widerspruch zu „Rücknahme des Änderungsbescheides vom 16.11.2011“
**1-Kundennummer: ********** (Ihr Betreff vom 08. März 2012)
Sehr geehrte Frau *****,
hiermit widerspreche ich Ihrem Schreiben vom 08. März 2012 mit dem Betreff „Rücknahme des Änderungsbescheides vom 16.11.2011“.
Da ich niemals eine mir von Ihnen zugewiesene Maßnahme abgelehnt habe, gibt es auch keinerlei Rechtsgrundlage, mir den Anspruch auf Leistungen nicht zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Das Resultat:

Wie es dazu kam:




Das kommt davon, wenn man sich um Arbeit bemüht und ein „Praktikum“ beginnt:


Auch aus dieser (Arbeitslosen Statistik Schönenden) Massnahme kam ich unbeschadet:
siehe auch -> Erfahrungsbericht: Wieso wird jeder zweite zum Fachinformatiker umgeschult ? (Umschulung, Zwangsmassnahme, ABM)



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FAZIT:
Ein weiterer Beleg dafür, dass die Jobcenter ständig darum bemüht sind, den gesetzlich festgelegten Regelsatz (Grundsicherung), den Bedürftigen zu unterschlagen oder zu mindern.
Selbst das Bundesverfassungsgericht (höchste Gericht), welches das Hartz IV -Gesetz für nicht verfassungsgemäß hielt, rügte das Existenzminimum an, woran sich die Behörden nachweislich nicht hielten.
Widersprüche werden ignoriert oder nach x-Monaten „vielleicht“ mal beantwortet. Über die Hälfte aller eingereichten Klagen wird statt gegeben. Von daher ist es unverständlich, wieso man bei der Prozesskostenhilfe sparen möchte.
Denn: Willkür, leere Drohungen und Bürgermobbing sind alltäglichen Geschäftsgebahren in Behörden. Man muss diesen ständig widersprechen !
Tut man nicht alles was die Arbeitsagentur von einem abverlangt, wird man unter Zwang gesetzt und mit Obdachlosigkeit bedroht.
Und wer dann noch eine Eingliederungsvereinbarung, -kurz EGV- (Das Wort Vereinbarung setzt ausgehend von seiner Wortbedeutung zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus) NICHT unterschreibt, -kann jeglicher Sanktion, gelassen entgegen treten. Mir wurde mal gesagt: Du bist kein Kunde, sondern Bürger! Nimm deine Rechte mit zivilen Ungehorsam wahr.
Eine echte “Einladung”, ohne Rechtsfolgenbelehrung und Sanktionsandrohung vom Jobcenter? Gibt es nicht.
Mehrfach fragte ich im „Center der Jobs“ nach Arbeitsstellen nach, aber mehr als 1€-Jobs oder Sinnlose Massnahmen konnte mir meine SB nicht anbieten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche Ich der Eingliederungsvereinbarung, den Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt sowie den Rechtsfolgen.
Ich bin nicht einverstanden mit der Eingliederungsvereinbarung sowie den darin enthaltenen Rechtsfolgen.
Die derzeitige vorherrschende wirtschaftliche Situation hat mich dazu gezwungen ALG II in Anspruch zu nehmen. Die damit verbundene Forderung die Eingliederungsvereinbarung anzuerkennen stellt gleichzeitig einen teilweisen Verzicht auf die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte da und setzt diese somit faktisch außer Kraft.
Der Umgang mit ALG II Empfängern ist als würdelos zu betrachten. Es wird der Anschein erweckt als handele es sich um selbst verschuldete Bittsteller, welche durch eine strukturelle Fehlbehandlung einer staatlichen Gewalt ausgesetzt sind, welche hier nicht dem sozialen Frieden
dient. Ich bin Teil des Souveräns und erwarte das Art.1 GG eingehalten wird.
Die Minderung bis zum vollständigen Entzug des Arbeitslosengeldes II sowie die Verweigerung des Anspruches auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch stellt eine Bedrohung der physischen Existenz da und verstößt somit gegen Art.2 GG. In einer Gemeinschaft
der Fremdversorgung ist ein monetärer Einkommenstransfer unerlässlich um sich mit Nahrungsmitteln zu versorgen und die Minderung ist damit eine Bedrohung mit dem Hungertod.
Der damit weiterhin verbundene Entzug von elektrischer Energie ist eine Bedrohung mit Obdachlosigkeit. Der somit verbundene Stress verursacht Zukunftsängste und behindert somit die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Höhe des ALG II Betrages lässt ohnehin Zweifel
aufkommen ob eine Teilhabe an der Gesellschaft möglich ist.(siehe dazu: Position der BAG Hartz IV der Partei DIE LINKE zur Höhe notwendiger Existenz- und Teilhabesicherung sowie dem Bericht der Vereinten Nationen Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
46. Tagung)
Die Forderung sich innerhalb eines zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten und eine Ortsabwesenheit genehmigen zu lassen, ist ein Verstoß gegen Art.11 GG, welches Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet garantiert.
Weiterhin ist die Forderung geringfügige Stellen auch in anderen Berufen anzunehmen ein Verstoß gegen Art. 12 GG, welches Berufsfreiheit garantiert und handelt in Verbindung mit Sanktionen dem Verbot der Zwangsarbeit zuwider.
Ich fordere Sie auf mich weder unter Zwang zu setzten noch in irgendeiner Art oder Weise eine Bedrohung aufzustellen. Stehen Sie mir mit einer qualifizierten und kompetenten Beratung zur Verfügung. Stellen Sie sicher, das in Ihren Handlungen stets die Rechte des Grundgesetzes gewahrt
bleiben. Achten Sie die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere im Bezug auf das Thema menschenwürdiges Existenzminimum sowie Mindestmaß an gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe. Schützen Sie sich selber vor rechtlichen Konsequenzen in dem Sie gegen Missstände vorgehen. (siehe dazu: Urteil zur Brigitte Heinisch, 21. Juli 2011 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte)
Um das Fanal der Zivilcourage weiter zu erleuchten werde Ich dieses Schreiben öffentlich kundtun. Dieses Dokument soll helfen die derzeit vorherrschenden Missstände in das Bewusstsein der Öffentlichkeit hervorzubringen. Als Alternative zu der Eingliederungsvereinbarung empfiehlt sich die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens, welches gegenüber dem Grundgesetz konform ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Wenn Sie eine EGV nicht unterschreiben, wird Ihr Fallmanager höchstwahrscheinlich eine EGV per Verwaltungsakt erlassen. Diesem können Sie jedoch gelassen entgegen sehen, legen Sie dagegen Widerspruch ein, selbst wenn er abgelehnt wird, brauchen Sie die nächsten Eingliederungsvereinbarungen nicht unterschreiben.
Keine EGV = keine Sanktionen.
Bedenken Sie: Wenn es Gesetz wäre, müssten Sie es nicht unterschreiben. http://www.youtube.com/watch?v=3gei_pb43as&feature=related
§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes !! (3)!!
(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem
Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er
bekannt gegeben wird.
(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig
aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.
(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
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“Gemeinsam zum Amt – keiner wird allein gelassen.” Das ist der Grundgedanke der Graswurzelbewegung der “Mitläufer”.
Die Webseite http://wirgehenmit.org/ zeigt alle Mitläufer in jedem Ort auf, die sich als Beistand anbieten.
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