Bericht aus FRONTAL im ZDF:
So etwas kann nur in Deutschland passieren.
Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er
Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel,
informierte er
prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.
Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht … die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg
geschrieben und
auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld
errechnete das
Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.
Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die
Sachbearbeiterin
auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm
zugesagt.
Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten
eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das
Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.
Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der
Rechtsanwalt
fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage
wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein
Geld vollständig zurück.
Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem
Finanzamt
seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der
Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5
Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag
auszuzahlen.
Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.
Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der
Mann
hat alles richtig gemacht!
Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die
Beamtin
wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.
Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.